490.000 Euro Fördervolumen für die Attraktivierung Winterbergs mit seinen Dörfern

Hof- und Fassadenprogramm, Verfügungsfonds sowie ein kommunales Förderprojekt unterstützen Immobilienbesitzer, Gewerbetreibende und Vereine bei Projekten.

 

Die im Jahr 2018 entwickelte „Vision Winterberg 2030“ beschäftigt sich insbesondere mit der Stadt- und Dorfentwicklung. Drei wichtige Programme in diesem Zusammenhang wurden nun im Rahmen des Quartiersmanagements von der Politik auf den Weg gebracht: Das Hof- und Fassadenprogramm (HuF), der Verfügungsfonds (VF) sowie ein rein städtisches Förderprogramm. Die beiden von Stadt, Land und Bund gemeinsam finanzierten Förderkulissen HuF und VF ermöglichen es, den Stadtkern Winterberg sowie die Ortsmitten in Züschen, Niedersfeld und Siedlinghausen als wichtige Versorgungsorte für die jeweils umliegenden Dörfer mit gezielten Maßnahmen aufzuwerten. Das städtische Förderprogramm schafft darüber hinaus Anreize für Investitionen in die Aufwertung aller Ortsteile insgesamt und rundet das Förderszenario ab, um mit einem attraktiven Erscheinungsbild die Wahrnehmung Winterberg sowohl bei den Einwohner:innen als auch bei den Gästen positiv zu prägen. Insbesondere die privaten Immobilien bestimmen neben den öffentlichen Flächen dabei maßgeblich den Grad der Atmosphäre und der empfundenen Attraktivität eines Stadt- oder Ortsbildes. Mit der Zustimmung zu den Förderprogrammen wurden dafür im Rat der Stadt Winterberg wichtige Eckpfeiler gesetzt.

 

Die beiden öffentlich geförderten Städtebauförderprogramme von Bund, Land und der Stadt Winterberg haben ein Fördervolumen von insgesamt 450.000 Euro, der Etat des kommunale Förderprojekts wird im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Rat der Stadt Winterberg jährlich festgesetzt. Ziel des Hof- und Fassadenprogramms ist es, den privaten Immobilienbesitzern, die in den städtebaulichen Entwicklungsbereichen der Ortsmitten ansässig sind, finanzielle Anreize für Investitionen in ihre Gebäude und Grundstücksflächen zu bieten. Ferner wird über den Verfügungsfonds privates, gemeinschaftliches oder gewerbliches Engagement zum Beispiel durch Vereine, Gewerbetreibende, Dorfgemeinschaften oder auch Sponsoren zur Entwicklung und Aufwertung des Stadtkerns und der Ortsmitten im öffentlichen Raum finanziell unterstützt.

 

Versorgungs-Funktion der Ankerzentren wichtig für Aufnahme ins Städtebauförderprogramm

„Zum Tragen kommen das Hof- und Fassadenprogramm sowie der Verfügungsfonds in den so genannten städtebaulichen Entwicklungsbereichen, also in den Ortsmitten der Kernstadt sowie in den Dorfzentren Züschen, Niedersfeld und Siedlinghausen, die durch ihre Infrastruktur u.a. mit Ärzten, Apotheken und Lebensmittelgeschäften auch eine wichtige Bedeutung für ihre jeweils umliegenden, kleineren Dörfer ohne ein solches Angebot haben. Voraussetzung ist, dass die Immobilien und Projekte öffentlich sichtbar sowie nutzbar sind und ein ortsbildprägender Charakter bzw. eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz vorhanden ist“, sagt Quartiersmanagerin Julia Aschenbrenner. Die Förderquote liege bei 50 Prozent für die förderfähigen Kosten, die Förderung ist aber „gedeckelt“. Förderfähige Investitionen können unter anderem Verbesserungen an Fassaden und der Zugänglichkeit, die Erneuerung von Schieferdachflächen oder die Entsiegelung von befestigten Flächen sein. Dafür gibt es einen Zuschuss von maximal 8.000 Euro, vorausgesetzt, die Gesamtmaßnahme kostet 16.000 Euro. Eine Doppelförderung zum Beispiel über Fördermittel aus dem Denkmalschutz ist ausgeschlossen. Insgesamt 200.000 Euro öffentliche Fördermittel stehen für dieses Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung. Die Stadt Winterberg beteiligt sich mit 40.000 Euro, der Bund mit 66.660 Euro sowie das Land mit 93.340 Euro.

 

Beim Verfügungsfonds ist der Fördertopf mit 250.000 Euro bis zum Jahr 2023 sogar noch ein wenig reicher gefüllt. 50.000 Euro fließen aus der Stadtkasse Winterberg in diesen Topf, der Rest der Summe verteilt sich gleichermaßen anteilig auf Bund und Land. „Gefördert werden aus diesem Fonds investitionsvorbereitende und investive Maßnahmen ebenfalls mit dem Ziel, die Ortsmitten noch attraktiver und lebenswerter zu gestalten. Ein zwingend vorgeschriebenes lokales Vergabegremium – bestehend aus vier Unternehmens-Vertretern, Immobilieneigentümern oder Anwohnern, vier Vertretern der Verkehrsvereine (jeweils ein Vertreter pro Ort), den vier Ortsvorstehern, Bürgermeister, dem Vorsitzenden des Bauausschusses sowie beratend jeweils eine Person aus dem Quartiersmanagement, Fördermanagement, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung – entscheidet, welche Maßnahme wie gefördert wird“, erklärt Julia Aschenbrenner. Auch beim Verfügungsfonds ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. So genannte Mikro-Projekte wie zum Beispiel ein Innenstadt-Sandkasten, Miet-Mobiliar für z.B. Corona-konforme Außengastronomie oder Kunstprojekte etc. können bis zu einer Gesamtinvestitionshöhe von 800 Euro „im Rahmen eines Umlaufbeschlusses des Vergabegremiums schnell und unkompliziert unterstützt werden“.

 

Stadt legt zusätzliches Förderprogramm für alle anderen Ortschaften auf

Bevor die Förderprogramme im Rat verabschiedet wurden, war insbesondere beim HuF sowie beim Vf reichlich Vorleistung angesagt. So wurden die Richtlinien in den vergangenen Monaten von Julia Aschenbrenner und Christine Schulte, Fördermittelmanagement der Stadt Winterberg, ausgearbeitet und in mehreren politischen Gremien wie dem Bauausschuss erläutert. „Vorbild für die Richtlinie sind Beispiele aus anderen NRW-Kommunen gewesen und wir haben die Erfahrungen aus unseren Netzwerken wie z.B. dem Netzwerk Innenstadt genutzt, um die Richtlinien dann in enger Abstimmung mit Stadtplaner Ralf Lefarth gemeinsam für Winterberg und seine Ortsteile zu entwickeln. Das Geld steht ab sofort zur Beantragung zur Verfügung.“ Wer weitere Infos benötigt, kann auf einen Flyer zurückgreifen. Zudem finden Interessierte alle wichtigen Details zu den Förderprogrammen mittlerweile im Internet über die Adressen www.winterberg.de/verfuegungsfonds sowie www.winterberg.de/hof-fassade.

 

Neu für Winterberg ist der Baustein, der die beiden öffentlich von Bund und Land geförderten Programme um ein drittes, rein städtisches Element ergänzt. Ziel dieses städtischen Programms ist es, auch diejenigen Bereiche und Ortsteile, die nicht innerhalb der Städtebau-Förderkulissen liegen, bei Investitionen in ihre ortsbildprägenden Gebäude zu unterstützen. „Dieses Programm ist sehr wichtig, dient es doch der Gleichbehandlung aller Ortschaften. Die Verwaltung wird bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 eine Förderrichtlinie, die sich an den Regeln für das Hof- und Fassadenprogramm orientiert, erarbeiten, die diese Orte in vergleichbarere Weise berücksichtigt“, so Bürgermeister Michael Beckmann, der betont, dass die Stadt Winterberg mit diesem rein städtischen Ansatz neue Wege bei der Unterstützung aller Ortsteile beschreitet. Julia Aschenbrenner und Bürgermeister Beckmann erläutern in diesem Zusammenhang, dass die Aufnahme Winterbergs in das Städtebauförderprogramm von Bund und Land nur aufgrund der besonderen Zentren-Struktur Winterbergs mit der Kernstadt und den drei größeren Ortschaften mit Versorgungsfunktion gelungen sei. „Mit dem zusätzlichen Förderprogramm der Stadt Winterberg runden wir diese Förderung im Sinne der Gleichberechtigung ab.“

 

Dieses Projekt wird gefördert durch:

 

 

Fotocredits: Stadtmarketing Winterberg

Quelle: Stadtmarketing Winterberg

 

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