Kinderfreizeitbonus

Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

Für Kinder, die Wohngeld oder SGB XII beziehen, ist ein eigenständiger Antrag bei der zuständigen Familienkasse zu stellen.

 

Der entsprechende Antrag ist auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) als beschreibbares PDF-Dokument zu finden. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.

 

Den Antrag finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Brilon (www.brilon.de) verlinkt.

 

Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 beim Wohngeld oder der Sozialhilfe als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden. Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen.

 

Die E-Mail-Adresse soll nur für die Übersendung von Anträgen – im besten Fall unter Verwendung des Antragsformulars – verwendet werden.

 

Die zuständige Familienkasse kann regelmäßig dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden. Für den Fall, dass die Antragstellenden ihr Kindergeld nicht von der Familienkasse der BA bekommen oder den Kindergeldbescheid nicht zur Hand haben, ist auf der Internetseite der Dienststellenfinder der BA (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen) verlinkt. Über die Eingabe der Postleitzahl kann so die zuständige Familienkasse ermittelt werden.

 

Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Beziehenden von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe ab 01.07.2021 eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

 

Eine explizite Frist zur Stellung des Antrags auf Gewährung des Kinderfreizeitbonus besteht nicht, jedoch sollte eine baldmögliche Antragstellung erfolgen.

 

Bitte nutzen Sie diese Informationen, um Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren auf die Existenz des Kinderfreizeitbonus aufmerksam zu machen.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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