„Neustart miteinander“

Ein Sportfest beim Sportverein, das Grillfest eines Musikvereins oder die Ausstellung beim Kulturverein: Solche öffentlichen Veranstaltungen vor Ort, ehrenamtlich getragen durch Vereine und Verbände, sind ein wichtiger Baustein für das gesellschaftliche Miteinander. Die meisten dieser Veranstaltungen durften in den vergangenen Monaten pandemiebedingt nicht stattfinden. Doch das ändert sich zunehmendem mit den stabilen niedrigen Inzidenzen und dem Impffortschritt. Im Zuge dessen hat das Land NRW das Förderprogramm „Neustart miteinander“ auf den Weg gebracht, um ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen finanziell zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen.

 

Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der sogenannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal jedoch 5.000 Euro) für eine Veranstaltung im Jahr 2021 beantragen. Hier können z.B. Kosten für Mieten, Künstler Honorare, Strom/Technik oder Catering angesetzt werden. Die Antragstellung selbst erfolgt unkompliziert online durch den jeweiligen Verein auf der Seite des Ministeriums (https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander). Zur Antragsstellung muss ein Auszug aus dem Vereinsregister beigefügt werden. Das Landesprogramm wurde Anfang dieser Woche veröffentlicht. Anträge sind bis zum 30.11.2021 möglich.

 

Auch muss dem Förderantrag die Zustimmung der Stadt Winterberg für die geplante Veranstaltung beigefügt werden – hierfür können sich die Vereine mit Rabea Kappen, rabea.kappen@winterberg.de oder 02981 800121 in Kontakt setzen.

 

Quelle: Rabea Kappen, Stadt Winterberg

 

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