Moped-Führerschein der Klasse AM jetzt bundesweit ab 15 Jahren

  • In der DDR galt die Regelung bis zur Wiedervereinigung
  • Modellprojekt 2014 bis 2020 mit positiven Ergebnissen
  • Elf Bundesländer hatten die Möglichkeit schon bisher genutzt

Der Moped-Führerschein der Klasse AM kann jetzt in ganz Deutschland schon mit 15 Jahren erworben werden. Die Bundesregierung hat die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entsprechend geändert. Bisher hatten die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, das Mindestalter für die Klasse AM freiwillig von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen. Die jetzt neu eingeführte bundesweite Regelung ist für die ostdeutschen Bundesländer eine Rückkehr zur Rechtslage vor der Wiedervereinigung. „Das Modellprojekt AM15 ist letztlich eine gesamtdeutsche Erfolgsgeschichte für Mobilität und Verkehrssicherheit“, bilanziert Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der DEKRA Automobil GmbH.

 

In der damaligen DDR konnten 15-Jährige seit jeher den Mopedführerschein erwerben. Mit der Wiedervereinigung war das zunächst Geschichte, das Mindestalter für Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum bzw. bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit betrug ab 1990 in Deutschland 16 Jahre.

 

„Schon früh war für uns eines ganz klar: Es ist für die Verkehrssicherheit besser, wenn junge Menschen nach einer professionellen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie theoretischen und praktischen Prüfung die Fahrerlaubnis der Klasse AM erwerben, als nur mit theoretischer Prüfung mit dem Mofa am Straßenverkehr teilzunehmen“, so Dr. Schmidt.

 

Die Idee eines Modellprojekts für AM15 – anfangs sehr umstritten – wurde ab 01.05.2013 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Tat umgesetzt; bis 2017 stießen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dazu. In einem, wie sich später zeigte, fehlerhaften Evaluationsbericht wurde das Modellprojekt als gescheitert dargestellt. „Damals konnten wir als DEKRA das Evaluationsergebnis widerlegen und zeigen, dass AM15 vielmehr ein Erfolg war“, erinnert sich der Experte.

 

Die Behörden der am Modellprojekt beteiligten Bundesländer bestanden aufgrund der Erkenntnisse von DEKRA darauf, AM15 weiterzuführen. Das Bundesverkehrsministerium änderte im Jahr 2020 das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnisverordnung und ermächtigte die Länder, AM15 freiwillig einzuführen. Neben den Flächenländern in Ostdeutschland taten das auch sechs „alte“ Bundesländer. Mit der jetzt verkündeten Änderung der FeV gilt die Regelung bundesweit einheitlich.

 

„Gerade im ländlichen Raum ist individuelle Mobilität für Jugendliche ein hohes Gut. Mit AM15 erhalten sie die Möglichkeit, diese zu erleben – und zwar gut ausgebildet und geprüft“, so Dr. Andreas Schmidt. „Das ist eine gute Nachricht für die Verkehrssicherheit in Deutschland.“

 

Über DEKRA 

Seit fast 100 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von nahezu 3,2 Milliarden Euro erzielt. Rund 44.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere und nachhaltige Welt. DEKRA gehört schon heute mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1-Prozent der nachhaltigen Unternehmen im Ranking.

 

Quelle: DEKRA e.V. Stuttgart

 

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