Zwei Öffentliche Beteiligungen zur Erstellung von Windanlagen

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon-Alme

Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage mit 4,2 MW-Nennleistung und einer Nabenhöhe von 160 m in Brilon-Alme genehmigt. Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 19.  August, bis Donnerstag, 02. September 2021, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

Stadtverwaltung Brilon: Zimmer 33, Am Markt 1, 59929 Brilon, Montag bis Mittwoch von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 15:45 Uhr, Donnerstag von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8:15 Uhr bis 13 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/794-150 erforderlich.

 

Stadtverwaltung Bad Wünnenberg: Zimmer 02 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg, Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnertag von 14 Uhr bis 17:30 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02953/709-63 erforderlich.

 

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde: Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de. Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/94-3155 erforderlich.

 

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid sowie die Unterlagen in der Zeit vom 19. August 2021 bis zum 02. September 2021 auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) eingesehen werden.

 

Pressekontakt: Pressestelle Hochsauerlandkreis

 


 

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen im Stadtgebiet Marsberg

Die Firma Westfalen-Wind Planungs GmbH & Co. KG hat die Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windenergieanlagen in Marsberg-Westheim beantragt. Die Unterlagen für den Antrag liegen in der Zeit von Mittwoch, 25. August, bis Montag, 27. September, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

 

Stadtverwaltung Marsberg: Zimmer 33, Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg.
Hochsauerlandkreis – Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/94-3155). Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

 

Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Mittwoch, 27. Oktober 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

 

Fotocredits: Dieter Frigger

Pressekontakt: Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

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