Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl

 

brilon-totallokal: Voraussichtlich ab dem Wochenende erhalten alle derzeit 20.121 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl.

 

Wer bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen (Tel. 02961 – 794 – 217 bzw. wahlamt@brilon.de).

 

Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Zu diesem Zweck muss der auf der Rückseite aufgedruckte Antrag ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt der Stadt Brilon geschickt werden. Die Stadt Brilon weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht unterschriebene Briefwahlanträge unbearbeitet zurückgeschickt werden.

 

Über die Homepage der Stadt Brilon können ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür insofern notwendig, als dass die dort aufgedruckten persönlichen Daten in das Online-Formular eingetragen werden müssen.

 

Es besteht auch wieder die Möglichkeit, direkt im Wahlamt (Amtshaus, Bahnhofstraße 33, 2. Ober-geschoss, Raum 26) zu wählen. Bei dieser Variante sollte ebenfalls die auf der Rückseite unterschriebene Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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