Kommunale Sitzungen

Die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien hat jetzt das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in einem Erlass neu geregelt. Ab sofort gilt für solche Sitzungen ab einer Inzidenzzahl von 35 und höher die „3G-Regel“ – Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen entweder gegen das Corona-Virus vollständig geimpft, von einer entsprechenden Erkrankung genesen oder getestet sein.

 

Darauf weisen die Städte Meschede und Olsberg sowie die Gemeinde Bestwig hin. Die vom Land NRW vorgeschriebene Regelung gilt auch für die Sitzungen der kommunalen Räte und ihrer Ausschüsse. Alle Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen beim Zutritt ihre bereits bestehende Immunisierung (geimpft oder genesen) nachweisen oder aber einen gültigen Antigen-Schnelltest vorlegen, welcher nicht älter als 48-Stunden sein darf. Diese Regelung gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger, die an öffentlichen Sitzungen von Räten und Ausschüssen teilnehmen möchten, wie auch für die jeweiligen Gremienmitglieder oder Verwaltungsbedienstete. Ausdrücklich schreibt das Land NRW vor, dass Personen, die den Nachweis nicht vorlegen, von der Sitzung auszuschließen sind.

 

Umgekehrt ist wegen der  nachgewiesenen Immunisierung oder Testung während der gesamten Sitzung an den Plätzen weder Abstandspflicht noch Maskenpflicht notwendig. Ebenso kann auf eine namentliche Rückverfolgung verzichtet werden.

 

Die Städte Meschede und Olsberg sowie die Gemeinde Bestwig bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer oder aber auch als Gäste bei Sitzungen kommunaler Gremien anwesend sind, die neuen, in ganz NRW geltenden Regelungen zu beachten.

 

Quelle: Die Städte Meschede und Olsberg sowie die Gemeinde Bestwig

 

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