Grüne reagieren gelassen auf Sachbeschädigung

Daniel Schulte, kontert mit Ironie: „Schön, dass sich einige sehr intensiv, sogar körperlich mit grünen Inhalten auseinandersetzen. Gerne stehen wir aber auch ohne Körpereinsatz zu Gesprächen bereit“, so der stellvertretende Ortsverbandssprecher in Schmallenberg.

 

Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung

Nach §  303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung. Personen, die verfassungsfeindliche Symbole auf Wahlplakate schmieren, also zum Beispiel Hakenkreuze, dürfen mit besonders harten Strafen rechnen. Nämlich mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

 

„Einige GRÜNE Ortsverbände haben Anzeige erstattet. Vor allem, um die Taten statistisch festgehalten zu wissen“ so Stefan Schütte, Kreisverbandssprecher der GRÜNEN im Hochsauerland.

 

Kreativität versus Vandalismus

Auswirkungen auf die Anzahl der GRÜNEN Plakate – sei es groß oder klein – habe der Vandalismus nicht, so die GRÜNEN. Denn alle Schäden würden festgestellt und betroffene Plakate möglichst ersetzt. Kontruktiver und vor allem kreativer als Vandalismus, so die GRÜNEN, sei die Ergänzung eines Plakates mit einem anderen Plakat. Eines, das perfekt unter Klimaschutz-Plakate der politischen Konkurrenz passe, sei von der GRÜNEN Bundesgeschäftsstelle jüngst entworfen und verbreitet worden. Es trage den Schriftzug: „Alle reden über Klimaschutz. Wir machen ihn.“

 

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Fotocredits: Grüne Hochsauerland

Quelle: Jörg Rostek – Grüne Hochsauerland