Finanzierungslücke im Ganztagsausbau

Der Jugendausschuss des Landkreistags NRW warnt vor der erheblichen Finanzierungs- und Regelungslücke beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und sieht das Land in der Pflicht, diese zu schließen.

 

Zum letztmöglichen Zeitpunkt der abgelaufenen Legislaturperiode hatten sich Bund und Länder im Streit um die Finanzierung des geplanten bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. Neben den bis dahin zugesagten 3,5 Milliarden Euro Investitionskostensagte der Bund zu, langfristig 1,3 Milliarden Euro pro Jahr (340 Millionen Euro mehr als bislang geplant) für Betriebskosten aufzuwenden.

 

In der jüngsten Sitzung des Jugendausschusses des Landkreistags NRW warnte der Ausschussvorsitzende, Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr, vor der weiterhin bestehenden Finanzierungslücke: „Die bislang vorgesehenen Mittel des Bundes für die Finanzierung des Ganztagsanspruchs reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Belastungen der kommunalen Aufgabenträger zu kompensieren.“ Allein die Investitionskosten beliefen sich auf 7,5 Milliarden Euro, die Betriebskosten auf anfänglich vier Milliarden Euro – Tendenz steigend. „Es bleiben immer noch mehr als die Hälfte der Investitionskosten und zwei Drittel der laufenden Betriebskosten offen“, erklärte Schulze Pellengahr.

 

Der Fachausschuss des LKT NRW bekräftigte die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung nach Maßgabe des Konnexitätsprinzips: „Wer eine Leistung veranlasst, muss sie auch finanzieren“. Den Kommunen drohe sonst eine Kostenlawine. „Das Land muss die Finanzierungslücke schließen und den Kommunen die fehlenden Mittel für Aus- und Umbau der Ganztagsplätze sowie für den langfristigen Betrieb zusagen“, forderte daher Schulze Pellengahr.

Zudem forderten die Ausschussmitglieder das Land auf, die bestehende Regelungslücke zu schließen: Der Landesgesetzgeber müsse aktiv werden, um das Bundesrecht in NRW sinnvoll umzusetzen. Das in NRW besonders ausgeprägte Auseinanderfallen der Schul- und Jugendamtsträgerschaften mache es erforderlich, Zuständigkeiten klar und sinnvoll zu definieren.

 

Quelle: Landkreistag Nordrhein-Westfalen

 

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