Was sich in der Sozialversicherung in 2022 ändert

In der Sozialversicherung gibt es ab dem 1. Januar wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, neue Rechengrößen und Grenzwerte. Dazu gehören Meldungen zur Sozialversicherung, neue Pflichten für Arbeitgeber bei Minijobs. Aber auch spezifische Fragen wie die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und deren Datenaustausch, die Elektronische Betriebsprüfung, die Beschäftigung von Altersrentnern und die Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge gehören dazu. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Seminarreihe ‚Trends und Tipps 2022‘ wieder Online statt. „Ab sofort können sich Betriebe, Steuerberater und Personalunternehmen aus dem Hochsauerlandkreis für die ab 10. November startenden Online-Seminare anmelden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

 

Hier geht’s zur Anmeldung im Internet: www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel. In dem rund zweistündigen Vortrag erfahren die Firmen alle wichtigen Änderungen in der Sozialversicherung, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Online-Seminare finden bis zum 15. Dezember statt. Die AOK plant, nach dem Jahreswechsel weitere Online-Seminartermine anzubieten.

 

Bild: Zum Jahreswechsel haben Arbeitgeber aus dem Hochsauerlandkreis wieder wichtige Änderungen in der Sozialversicherung zu beachten.

Fotocredits: AOK/hfr.

 

Quelle: AOK NordWest

 

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