Die Stadt Brilon muss ihre Abfallgebühren erhöhen

Brilon: Die Stadt Brilon hat ihre Abfallgebühren für die Jahre 2022 bis 2024 neu kalkuliert und kommt zu dem Ergebnis, dass diese ab dem Jahr 2022 leider erhöht werden müssen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Brilon in seiner Sitzung am 25. November 2021 zur Entscheidung vor. Insbesondere aufgrund von Kostensteigerungen ist dieser Schritt notwendig und leider unvermeidlich.

 

Wesentlich auf die Entwicklung der Abfallgebühren wirken sich die gestiegenen Entsorgungskosten aus. Der Abfallbetrieb des Hochsauerlandkreis hat seine Deponiegebühren für die Entsorgung von Restabfall und Bioabfall bereits zum 01.01.2021 erhöht.

 

Für die Stadt Brilon sind die Entsorgungskosten für Restabfall (aus grauer Tonne und Sperrmüllabfuhr) inzwischen von 200 Euro auf 238 Euro je Tonne gestiegen. Für die Verwertung von Bioabfällen muss die Stadt 128 Euro je Tonne (anstatt bisher 102 Euro) an den Kreis zahlen.

 

Die Erhöhung der Deponiegebühren trifft alle Kommunen des Hochsauerlandkreises gleichermaßen. Viele Kommunen im Hochsauerlandkreis haben ihre Abfallgebühren daher bereits zum 01.01.2021 erhöht.

 

Im Vergleich mit anderen Kommunen im Hochsauerlandkreis, die eine ähnliche Kostenverteilung im Bereich der Abfallentsorgung haben, liegen die Abfallgebühren in Brilon noch im unteren Bereich.

 

Neben den gestiegenen Deponiegebühren für die Entsorgung der Abfälle werden die Abfallgebühren zusätzlich durch die seit 2021 erhobene CO²-Abgabe auf Dieselkraftstoffe und die allgemein steigende Inflationsrate (Preissteigerungsrate) negativ beeinflusst. Diese beiden Faktoren nehmen wesentlichen Einfluss auf die zukünftigen Kosten für die Einsammlung und Abfuhr der Abfälle.

 

Auch die Tatsache, dass viele Bürgerinnen und Bürger insbesondere die Coronazeit dazu genutzt haben, ihre eigenen vier Wände aufzuräumen und Unbrauchbares zu entsorgen, wirkt sich zusätzlich gebührenerhöhend aus. Hierdurch sind die Mengen beim Sperrmüll und die Anzahl der Sperrmüllabfuhren deutlich gestiegen.

 

Viele Bürgerinnen und Bürger denken sicherlich, dass sie den Sperrmüll doch sowieso bezahlen und stellen sich daher bestimmt die Frage, warum die Kosten für die Abfuhr des Sperrmülls trotzdem in die Abfallgebühr mit eingerechnet werden. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen 40 Euro für die Abfuhr von 2,5 Kubikmeter Sperrmüll. Dieser Betrag deckt aber nur einen Teil der Kosten für die Abfuhr des Sperrmülls durch die Firma Lobbe und die entstehenden Deponiegebühren ab. Wenn die Stadt Brilon den Sperrmüll kostendeckend mit den Bürgerinnen und Bürgern abrechnen würde, müssten diese rund 125 Euro für eine Sperrmüllabfuhr zahlen. Da die Stadt Brilon diesen Unterschiedsbetrag aber tatsächlich trägt, muss dieser auch in die Abfallgebühr der grauen Restmülltonne mit eingerechnet werden.

 

Neben der gestiegenen Inanspruchnahme der Sperrmüllabfuhr wurden leider auch vermehrt wilde Müllablagerungen verzeichnet. Es werden unter anderem Sperrmüll, Restmüll, Bauschutt und sogar Elektro-Schrott und Grünabfälle illegal in Wäldern, an Straßenrändern, auf Parkplätzen etc. entsorgt. Sofern die Verursacher solcher Ablagerungen nicht ermittelt werden können, fließen die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle ebenfalls in die Gebühren für die Restmülltonne mit ein.

 

Über die Gebühr für die Restmülltonnen sind zudem die Abholung bzw. Anlieferung von Elektroschrott sowie von Baum- und Strauchschnitt gedeckt, welche jede/r Bürgerin/Bürger kostenlos in Anspruch nehmen kann.

 

Die Höhe der Abfallgebühren können die Bürgerinnen und Bürger somit in einem gewissen Umfang durch ihr Verhalten mitbestimmen. Hier sei insbesondere auch auf die saubere und korrekte Trennung der Abfälle hingewiesen.

 

Insbesondere beim Biomüll wurden in der Vergangenheit vermehrt sogenannte Fehlwürfe festgestellt. Diese Fehlwürfe führen zu einer schlechteren Qualität der Bioabfälle, was sich wiederum auf die Qualität der daraus resultierenden Produkte auswirkt. Zu diesen Fehlwürfen zählen auch die als biologisch abbaubar beworbenen Müllbeutel, da diese im Verrottungszyklus des Bioabfalls nicht abgebaut werden und somit als Störstoff im Kompostwerk aussortiert werden müssen.

 

Eine schlechte Sortierung hat direkte Auswirkungen auf die Entsorgung und Verwertung der Abfälle und somit auch auf die Höhe der anfallenden Entsorgungs- und Deponiekosten.

 

Entsprechende Sortierhinweise finden sich auf dem jährlich herausgegebenen Abfuhrkalender. Weitergehende Hinweise sind zudem im Abfallbüro erhältlich.

 

Bei alledem gilt jedoch, dass sich vor allem Abfallvermeidung und ein richtige Sortierung der unterschiedlichen Abfälle entlastend auf die Gebührenentwicklung auswirken. Ferner tragen sie zu höheren Verwertungsquoten der Wertstoffe bei.

 

In Kürze ist ein Newsletter zum Thema Abfalltrennung geplant. Dieser soll in den lokalen und sozialen Medien veröffentlicht werden. An der bundesweiten „Aktion Biotonne Deutschland“ haben der Hochsauerlandkreis und angehörigen Kommunen bereits teilgenommen. Unter dem Link https://www.aktion-biotonne-deutschland.de/ kann man entsprechende Tipps zum Umgang mit Bioabfällen erhalten.

 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW kostendeckend kalkuliert werden. Es dürfen also keine Gewinne und sollen keine Verluste erzielt werden.

 

Erfahrungsgemäß weichen die im Rahmen der Kalkulation prognostisch ermittelten Werte jedoch von den tatsächlichen gebührenfähigen Kosten und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abfallentsorgung ab. Um diese Unsicherheiten bei den Prognoseentscheidungen zu kompensieren, regelt das Kommunalabgabengesetz einen gebührenrechtlichen Ausgleich.

 

Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, müssen die zu viel vereinnahmten Gebühren dem Gebührenzahler innerhalb einer Ausgleichsfrist wieder gutgebracht werden. Das bedeutet, dass Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd in die Kalkulationen für die Folgejahre eingerechnet werden.

 

Für Kostenunterdeckungen besteht die Möglichkeit des nachträglichen Ausgleichs. Diese können dann gebührenerhöhend in die Kalkulationen für die Folgejahre eingerechnet werden.

 

Auf der Grundlage der Kalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 fallen ab dem Jahr 2022 folgende Abfallgebühren an, sofern diese durch den Stadtrat am 25.11.2021 beschlossen werden:

 

Erhöhung Abfallgebühren Tabelle

 

Die Stadt Brilon weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Änderung der Behältervolumen (Umtausch) zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres besteht.

 

Sofern die derzeit aufgestellten Behälter für die regelmäßige Entsorgung zu groß sind, können die Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit nutzen und die aufgestellten Behälter gegen kleinere tauschen.

 

Weiterhin besteht für Nachbargrundstücke (auf der gleichen Straßenseite), die beispielsweise jeweils nur von einer Person bewohnt werden, die Möglichkeit eine Entsorgungsgemeinschaft zu bilden. Zwei Grundstücke teilen sich somit eine Behälterkombination aus grauer, grüner und blauer Tonne.

 

Unter gewissen Voraussetzungen bietet auch die Saisonbiotonne eine Möglichkeit, die Abfallgebühren zu reduzieren. Ein solcher Saisonbehälter kann ergänzend zur normalen Bio-Tonne aufgestellt werden, um die erhöhten Grünschnittmengen in den Monaten April bis November auffangen zu können. Diese Saisontonnen sind im Vergleich zu einem ganzjährig aufgestellten Bio-Behälter günstiger und werden ebenfalls im Rahmen der 14-tägigen Bio-Abfuhr von April bis November entleert. Für den Rest des Jahres verbleiben die Saisontonnen auf dem Grundstück. Zu erkennen sind sie an dem braunen Deckel.

 

Eine weitere Möglichkeit, die eigenen Abfallgebühren zu reduzieren, liegt in der sog. Bio-Befreiung. Eine solche Bio-Befreiung kann beantragt werden, wenn eine adäquate Kompostierung der Bio-Abfälle auf dem eigenen Grundstück gewährleistet ist. Nähere Informationen finden Sie unter dem untenstehenden Link zum Dienstleistungsportal der Stadt Brilon.

 

Alle beschriebenen Änderungen und Anträge und weitere Dienstleistungen rund um das Thema Abfall können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich beim gemeinsamen Abfallbüro der Firma Lobbe und der Stadt Brilon beantragt werden.

 

Die Kontaktdaten des Bürgerbüros lauten:

 

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

  • Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstags: bis 18:00 Uhr.

 

Außerdem kann eine Änderung auch ganz bequem online über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon (https://portal.kommunale.it/brilon/services/17) in Auftrag gegeben werden. Nutzen Sie nach Möglichkeit die digitalen Kommunikationswege (Email und Dienstleistungsportal), damit eine Überlastung der Hotline vermieden wird.

Die Stadt Brilon bittet an dieser Stelle um Verständnis für die erforderliche Gebührenerhöhung.

 

Für Fragen steht Franz Heers den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung (f.heers@brilon.de oder 02961 794310).

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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