Keine weiteren Ferienwohnungen im Schneilgebiet

Winterberg: Der Rat der Stadt Winterberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 auf Initiative von Bürgermeister Michael Beckmann ein klares Signal gegen neue Ferienwohnungen im Stadtgebiet Winterberg gesetzt und beschlossen, einen Bebauungsplan für den Bereich „Schneil“ aufzustellen, mit dem Ziel, das allgemeine, dauerhafte Wohnen in diesem Bereich zu fördern. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen. Hintergrund dieser Beschlüsse ist, dass zwei Investoren weitere 30 Ferienwohnungen im Schneilgebiet entwickeln wollen. „Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es in Winterberg ein ausreichendes Angebot an Ferienwohnungen gibt und wollen mit diesem Beschluss wieder vor die Lage kommen. Investoren, wie jetzt im Schneilgebiet, sehen leider immer noch Potenzial in diesem Bereich. Der Bebauungsplan und die Veränderungssperre sind zulässige Steuerungsinstrumente nach dem Baugesetzbuch, um bauliche Anlagen zu verhindern, die nicht mit unseren städtebaulichen Zielen im Einklang stehen. Wir, Rat und Verwaltung, haben das städtebauliche Ziel, Dauerwohnungen und bezahlbaren Wohnraum in Winterberg zu entwickeln“, erklärt Bürgermeister Michael Beckmann.

 

Für das Schneilgebiet soll mit dem Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um die Zulässigkeit weiterer Ferienwohnungen in diesem Gebiet einzuschränken. Durch die Veränderungssperre dürfen während der Aufstellung des Bebauungsplanes im Schneilgebiet keine Bauvorhaben, wie z.B. die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden durchgeführt werden. „Von dieser Veränderungssperre können allerdings Ausnahmen zugelassen werden, wenn Vorhaben geplant sind, die den Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen, z.B. die Errichtung eines Gebäudes für das Dauerwohnen. Diese Vorhaben bedürfen aber immer einer Einzelfallprüfung und einer Zustimmung der Stadt Winterberg“, so Ralf Lefarth, der im Rathaus für die Stadtentwicklung zuständig ist.

 

„Investoren, die unsere städtebauliche Ziele umsetzen wollen, sind in unserer Stadt jederzeit herzlich willkommen. Der Beschluss des Rates ist aber ein deutliches Zeichen in Richtung der Investoren, die weitere Ferienwohnungen in unserer Stadt errichten möchten, dass solche Vorhaben nicht mehr ohne weiteres zugelassen werden, da sie uns in unseren städtebaulichen und touristischen Zielen nicht entsprechen“, so Bürgermeister Michael Beckmann, der die weitere Prüfungen von zulässigen städtebaulichen Maßnahmen angekündigt hat, um den weiteren Ausbau von Ferienhäusern zu erschweren.

 

Quelle: Rabea Kappen, Stadt Winterberg

 

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