Gebühren bürgerfreundlich gestalten

Düsseldorf: Bestattungen sind in diesem Jahr im Vergleich zu 2020 teurer geworden. Ein Urnenreihengrab kostet durchschnittlich 1.426 Euro, im vorigen Jahr waren es 1.340 Euro (+86 Euro). Die Kosten für ein Sargwahlgrab sind im Landesdurchschnitt weniger stark gestiegen, nämlich um 38 Euro. Das zeigt der diesjährige BdSt-Vergleich der Friedhofs- und Bestattungsgebühren in den 57 Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen.

 

Gegenstand der Untersuchung waren Sargwahl- und Urnenreihengräber. Falls Städte letzteres nicht anbieten, wurden Urnenwahlgräber betrachtet. Eine Bestattung in einem Sargwahlgrab ist demnach in Gladbeck, Kerpen und Velbert mit mehr als 5.000 Euro besonders teuer. Gütersloh dagegen verlangt weniger als 2.000 Euro. Bei einer Bestattung in einem Urnengrab ergibt sich ein ähnliches Bild. Hier führen Köln, Bochum und Moers mit einer Gesamtgebühr von mehr als 2.000 Euro das Feld an. Bei diesen Städten musste allerdings ein Urnenwahlgrab betrachtet werden. Bei einem Wahlgrab kann die Familie des Verstorbenen den Liegeplatz aussuchen und auch die Ruhezeit verlängern. Dieser Extraservice kostet mehr. Bei Urnenreihengräbern kann die Gesamtgebühr deutlich unter 1.000 Euro liegen, so wie in Gütersloh, Bottrop, Herten, Lippstadt und Lüdenscheid.

 

„Die Städte müssen prüfen, wie sie die Friedhofsgebühren gestalten können, damit die Angehörigen überschaubare Kosten haben“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. So muss ein Teil der Aufwendungen für die Friedhöfe über Steuermittel finanziert werden, weil Friedhöfe als parkähnliche Anlagen zum Stadtgrün gehören. Auch Kosten für die Kriegsgräberpflege gehören nicht in die Gebührensatzkalkulation.

 

„Wo die Juli-Flut Schäden auf kommunalen Friedhöfen angerichtet hat, muss die Beseitigung dieser Schäden als außerordentlicher Aufwand angesehen werden“, so Steinheuer. „Diese Kosten dürfen nicht in die Friedhofsgebühren einfließen.“ Angesichts der Nullzinsphase fordert er zudem eine lediglich moderate Eigenkapitalverzinsung.

 

Zum ersten Mal hat der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Untersuchung die Zahl der kommunalen Friedhöfe für jede Stadt erhoben. Gütersloh unterhält einen städtischen Friedhof, Lüdenscheid und Wuppertal jeweils zwei. In Köln sind es dagegen 55. Bonn (40 kommunale Friedhöfe) und Aachen (33) folgen mit einem großen Abstand.

 

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW

 

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