Rathäuser in Meschede, Olsberg und Bestwig

Meschede/Olsberg/Bestwig: Mit Blick auf die aktuell steigenden Infektionszahlen gilt für den Zutritt in die Dienststellen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Meschede, Olsberg und Bestwig ab sofort die 3G-Regel.

 

Dies bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher des Rathauses und des Technischen Rathauses in Meschede, des Rathauses in Olsberg sowie des Bürger- und Rathauses in Bestwig – ebenso wie die jeweiligen Bediensteten – am Einlass einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus, ihren Genesenen-Status oder einen negativen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen müssen. Eine Liste der Teststellen, die in den jeweiligen Kommunen kostenlose Bürger-Schnelltests anbieten, finden Interessierte unter www.hochsauerlandkreis.de im Internet. Weiterhin gilt für alle Dienststellen der jeweiligen Kommunalverwaltungen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder einer FFP2-Maske.

 

Zudem empfehlen die drei Kommunen, vor einem Besuch zu prüfen, ob das Anliegen nicht auch telefonisch, per E-Mail oder per Brief zu regeln ist. Nur dringend notwendige Angelegenheiten sollten in den Rathäusern noch persönlich erledigt werden.

 

Die Stadt Meschede, die Stadt Olsberg und die Gemeinde Bestwig bitten um Verständnis für die Regelungen, die Besucherinnen und Besuchern sowie Bediensteten einen bestmöglichen Infektionsschutz ermöglichen sollen.

 

Quelle: Stadt Olsberg

 

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