Besuch der Rathäuser nur noch mit 3G-Nachweis

Hallenberg/Medebach/Winterberg: Ab Montag, 06.12.2021 ist das Betreten der Rathäuser der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg nur noch mit einem 3-G-Nachweis (geimpft/genesen/getestet) erlaubt. Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Testnachweis.

 

Weitere Regelungen für Besuche im Rathaus sind das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern während der regulären Öffnungszeiten telefonisch oder auch per E-Mail zur Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache im Rathaus zwingend erforderlich sein, so wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, auch um Wartezeiten zu vermeiden. Viele

 

Anliegen lassen sich dabei bereits jetzt bequem von zu Hause aus über die Bürger-Portale der Städte erledigen:

Hallenberg: https://buergerportal.stadt-hallenberg.de

Medebach: https://serviceportal.medebach.de/

Winterberg: https://portal.citkomm.de/winterberg

 

Quelle: Rabea Kappen, Stadt Winterberg

 

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