WTG-Behörde informiert

Hochsauerlandkreis: Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) des Hochsauerlandkreises weist darauf hin, dass seit Mittwoch, 1. Dezember, mit der aktuellen Corona-Allgemeinverfügung für Einrichtungen der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nur mit gültigem Testnachweis erfolgen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Besucherinnen und Besucher geimpft sind oder nicht. Die Einrichtungen bieten vor Ort Tests an, Angehörige und Besucher werden gebeten, das Angebot dort abzufragen.

 

Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis

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