2G-Regel sorgt für Umsatzeinbruch

Die jüngsten Corona-Maßnahmen sorgen bei den Unternehmen aus Einzelhandel, Gastgewerbe, Freizeitwirtschaft und Dienstleistungen für einen Umsatzeinbruch und gestiegene Kosten. Das ist das Ergebnis einer Blitzbefragung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland. 631 Unternehmen haben an der Befragung teilgenommen.

 

Jedes zweite Unternehmen verzeichnet einen Umsatzeinbruch. Bei diesen gehen die Umsätze um durchschnittlich 43 Prozent zurück. Im Gastgewerbe und der Freizeitbranche büßen sogar drei von vier Betrieben Umsatz ein. Hier liegt der durchschnittliche Rückgang bei 51 Prozent. „Die 2G- und 3G-Maßnahmen treffen erneut jene Branchen am härtesten, die schon seit Beginn der Pandemie die Leidtragenden sind. Neben einer großen Bereitschaft, bei der Bekämpfung der Pandemie mitzuwirken, spüren wir aber auch eine große Frustration“, sagt IHK-Präsident Andreas Rother. „Bei Betrieben mit kleinen Gewinnmargen reichen schon geringe Umsatzrückgänge, um in die roten Zahlen zu rutschen. Aber erst ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bekommen die Betriebe Überbrückungshilfen. Dadurch fallen einige durch das Hilfe-Raster und werden mit ihren Verlusten allein gelassen“, erläutert der IHK-Präsident. Zusätzlich sorgen die 2G- und 3G-Kontrollen nicht nur für einen höheren Organisationsaufwand, sondern bei jedem zweiten Betrieb auch für höhere Kosten.

 

Positiv zu bemerken sei, so Rother, dass die Bundesregierung die Corona-Hilfen für Unternehmen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 verlängert habe. Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird fortgeführt. Darüber hinaus erhalten Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent. Hierzu müssen sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.

 

Trotz der Auswirkungen auf Kosten und Umsatz erzeugen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und Vermeidung eines Lockdowns ein geteiltes Echo. 30 Prozent bezeichnen die Maßnahmen als „überzogen und bringen nichts“, 36 Prozent sagen „gerade richtig“ und 34 Prozent sagen sie seien „nicht ausreichend und sollten ergänzt werden“.

 

Unternehmen, die Fragen zu den Corona-Finanzhilfen haben, können sich bei der IHK an André Berude wenden (02931/878-142). Informationen und Ansprechpartner rund um den Rechtsrahmen und die Finanzhilfen finden sich unter www.ihk-arnsberg.de/corona.

 

Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland

 

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