No risk – more fun!

IHK: In den vergangenen Jahren hat der Betriebliche Datenschutz enorm an Bedeutung und an Aufmerksamkeit hinzugewonnen. Er umfasst zum einen die allgemeinen Unternehmensdaten, wie beispielsweise Projektpläne, Bilanzen, technische Produktionsdaten und Kalkulationen. Diese Daten zu schützen, liegt im originären Interesse jedes Unternehmens.

 

Der andere Bereich, um den sich betrieblicher Datenschutz dreht, sind die personenbezogenen Daten. Hier wird zwischen den Kunden- und den Mitarbeiterdaten unterschieden. Beide Bereiche sind in den letzten Jahren intensiv diskutiert und deren Schutz intensiviert worden.

 

Mareike Vogt, Fachexpertin Datenschutz der TÜV SÜD, sagt dazu: „Der Datenschutz sieht sich einer ganzen Reihe von neuen Herausforderungen gegenüber, die es zu meistern gilt. Was natürlich sofort ins Auge springt, sind die Entwicklungen innerhalb von Unternehmen, allen voran das vermehrte mobile Arbeiten im Homeoffice. Darüber hinaus gibt es Rechtsprechungen und geopolitische Entwicklungen, die den Bereich des Datenschutzes nachhaltig verändern werden. Darauf vorbereitet zu sein, ist mehr als die halbe Miete.“

 

Die Vorgaben der DSGVO sind zwingend einzuhalten

 

Die Datenschutz-Grundverordnung ist die Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Durch die DSGVO ist es für jedes Unternehmen, das personen-bezogene Daten erhebt, zwingend notwendig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Unabhängig, ob dafür eine neue Stelle geschaffen wird, ein Mitarbeiter per Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten wird oder ein externer Dienstleister beauftragt wird, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter seine Aufgaben gewissenhaft erfüllen.

 

„Datenschutz erfordert Zeit, Geld und kontinuierliche Aufmerksamkeit. Wegen der Entwicklung von Technologie und Systemen, sowie der schnellen Digitalisierung von Unternehmen, ist das Thema daher als dauerhaften Prozess anzusehen. Um dem Bereich also gewachsen zu sein und die eigenen Daten konform zu schützen, müssen Unternehmen jeglicher Größe auch ausreichende Ressourcen zum Schutz zur Verfügung stellen“, so Mareike Vogt.

 

Sobald im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

Der Zertifikatslehrgang des IHK-Bildungsinstituts „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)“ qualifiziert künftige Datenschutzbeauftragte, um den Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BSDSG) und EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Unternehmen professionell zu gestalten. Am Ende der Weiterbildung verfügen die Absolventen über die notwendigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Kenntnisse um:

 

– die Anforderungen des Datenschutzes wirksam umzusetzen,
– als Datenschutzbeauftragter arbeitsfähig zu sein,
– die Ergebnisse einer Fallstudie in die Betrieblichen Praxis zu übertragen,
– die Fragen der IT-Sicherheit zu erkennen und Lösungen herbeizuführen.

 

In fünf Schritten zum Datenpolizisten

 

Die Qualifizierung vermittelt die fünf großen Kernthemen im Rahmen des Betrieblichen Datenschutzes:

Teil 1: Grundlagen des Datenschutzes
Teil 2: Datenschutzrecht
Teil 3: Organisation von Datenschutz und Datensicherheit
Teil 4: IT-Sicherheit und technisch-organisatorischer Datenschutz
Teil 5: Praxishinweise für den Start als Datenschutzbeauftragter

 

Online zum Zertifikat

Der Lehrgang beginnt am 31. Januar findet komplett live online statt. Alle Termine stehen als Aufzeichnung bis sechs Monate nach dem Kursende zur Verfügung. Im Anschluss, am 21. Februar, findet der IHK-Zertifikatstest – ebenfalls online – als schriftlicher Test statt.

 

Datenschutz rechtzeitig ernst nehmen

 

Die Datenschutzexpertin Vogt appelliert: „Die neuen Richtlinien, die bekannten Versäumnisse – alles gilt es jetzt 2022 zu bedenken, um den Schutz der Daten von Kunden, Partnern und Mitarbeitern gewährleisten zu können. Es gilt, die eigenen Prozesse, Systeme und die IT-Infrastruktur entsprechend zu evaluieren und anzupassen. Wer das jedoch verschläft, der handelt sich nicht nur das Risiko für das laufende Geschäft ein, sondern steht im schlimmsten Fall am digitalen Pranger der europäischen Datenschutzhüter. Dann drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch ein Reputationsschaden, der existenzgefährdend sein kann, wenn Kunden und Geschäftspartner das Vertrauen verlieren.“

 

Weitere Infos können beim IHK-Bildungsinstitut erfragt werden: Erika Breil, 02931/878 221 oder unter breil@arnsberg.ihk.de.

 

Quelle: IHK-Bildungsinstitut

 

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