IHKs bieten Webinar zum neuen EU-Kaufrecht an

IHK: Die IHKs in Arnsberg, Hagen und Siegen veranstalten am 13. Januar um 14.30 Uhr ein kostenloses Webinar zum neuen, seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland geltenden, Kaufrecht.

 

Mit Fokus auf dem Verbraucherschutz wurde das Kaufrecht innerhalb der EU harmonisiert. Die Neuerungen betreffen Regelungen des allgemeinen Kaufrechts und finden somit Anwendung auf Unternehmerverträge (B2B), Privatverkäufe (C2C) sowie den Handel mit Verbrauchern (B2C) und gelten für den Online-Handel und den stationären Handel für Verträge, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Änderungen werden beispielsweise der Sachmangelbegriff neu definiert, eine Sache mit digitalem Inhalt einschließlich einer Aktualisierungspflicht eingeführt, die Beweislast verschärft und die Gewährleistungsrechte der Verbraucher gestärkt.

 

Auf welche Anforderungen müssen sich die Unternehmen einstellen und für welche Produkte sind welche Regelungen zu beachten? Auf diese und andere Fragen, gibt Rechtsanwalt und Experte für gewerblichen Rechtschutz Dr. Sami Bdeiwi im Rahmen des Webinars Antworten. Weitere Infos und Anmeldung unter: www.events.sihk.de/kaufrecht.

 

Fotocredits: Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland

 

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