Brilon: Das Ordnungsamt der Stadt Brilon informiert, dass nach der neuen Coronaschutzverordnung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) auch im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern besteht.
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht damit auch auf dem Wochenmarkt.
Quelle: Stadt Brilon