Arbeitgeberverbände zum Vorhaben von Arbeitsminister Heil

Kassel: „Minister Heil kennt offensichtlich weder die betrieblich gelebte Praxis im Umgang mit Homeoffice, noch den Koalitionsvertrag. Denn dieser sieht im Gegensatz zum Parteiprogramm der SPD lediglich einen ´Erörterungsanspruch´ zum Thema Homeoffice vor“, kritisiert Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Nordhessen (VhU).

 

„In fast allen Betrieben haben sich Homeoffice-Regelungen erfolgreich etabliert. Arbeitgeber wie Beschäftigte haben in der Pandemie die Vorteile von Homeoffice schätzen gelernt. Daraus aber einen generellen Rechtsanspruch auf Homeoffice abzuleiten, wie Arbeitsminister Heil dies will, ist eine fatale Fehleinschätzung. Er ist nicht nur völlig überflüssig, er demontiert auch die betriebliche Gestaltungsfreiheit. Die Arbeitgeber wenden sich mit Entschiedenheit gegen dieses Vorhaben. Die Entscheidung, wer und wie lange im Homeoffice arbeitet, muss weiterhin den Arbeitgebern und den Beschäftigten überlassen bleiben“, so Jürgen Kümpel.

 

„Wir befürchten durch eine solch praxisfremde Verordnung nicht nur einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand. Wir haben auch große Bedenken, dass dadurch der Betriebsfrieden massiv gestört wird. Es darf nicht sein, dass sich eine Zweiklassengesellschaft etabliert zwischen denjenigen, die Homeoffice machen können und denjenigen, die an ihren Arbeitsplatz gebunden sind. Die Unternehmen mit ihren Beschäftigten können am besten beurteilen, wie sie ihren täglichen betrieblichen Ablauf gestalten. Der Staat überschreitet mit diesem geplanten Vorhaben eindeutig seine Grenzen. Das wäre ein staatlicher Eingriff, der völlig inakzeptabel ist.“

 

Bild: Jürgen Kümpel

 

Fotocredits: VhU

Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände