IHK: Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht. Auf Händler kommen damit neue Anforderungen zu. Die IHK Arnsberg veranstaltet darum am 16. März um 15 Uhr ein Webinar für Unternehmen. Die Teilnahme ist unentgeltlich.
Mit Fokus auf den Verbraucherschutz wurde das Kaufrecht innerhalb der EU harmonisiert. Die Neuerungen betreffen Regeln des allgemeinen Kaufrechts und finden somit Anwendung auf Unternehmerverträge, den Handel mit Verbrauchern als auch auf Privatverkäufe. Für den Online-Handel und den stationären Handel gelten die Neuerungen für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Änderungen werden beispielsweise der „Sachmangel“-Begriff neu definiert, eine „Sache mit digitalem Inhalt einschließlich einer Aktualisierungspflicht“ eingeführt, die Beweislast verschärft und die
Gewährleistungsrechte der Verbraucher gestärkt.
Im Webinar wird Rechtsanwalt Jochen Rechtmann unter anderem darlegen, auf welche Anforderungen sich die Unternehmen einstellen müssen und für welche Produkte welche Regelungen zu beachten sind.
Die Anmeldung zum Webinar erfolgt online unter www.ihk-arnsberg.de/webinar-kaufrecht. Das Webinar findet in Zusammenarbeit mit den IHKs Hagen und Siegen statt
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Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland