Untere Naturschutzbehörde informiert: Tag des Artenschutzes am 3. März

Hochsauerlandkreis: Der 3. März ist der Tag des Artenschutzes. An diesem Tag wird an das 1973 beschlossene Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) gedacht, welches den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten regelt. Um den Handel von besonders und streng geschützten Arten kontrollieren zu können, müssen diese bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises an- und abgemeldet werden, ähnlich der Wohnsitzmeldung bei einer Stadt bzw. einer Gemeinde.

 

Weiterhin gibt es für bestimmte Arten eine gelbe CITES-Bescheinigung samt Kennzeichnung, ähnlich eines Personalausweises. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) umfasst rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten. Zu den geschützten Arten gehören beispielsweise Affenarten, beinahe alle Papageienvögel, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen sowie eine Anzahl von Kakteen und Orchideen. Voraussetzung für den Besitz bzw. für die Haltung einer geschützten Art ist der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft. Halter müssen für jedes einzelne Exemplar eine legale Einfuhr in die EU oder eine legale Nachzucht innerhalb der EU nachweisen können.

 

Für Fragen zum Artenschutz steht die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises telefonisch unter 0291/94-1658 oder per E-Mail Elena.Schoelzchen@hochsauerlandkreis.de zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Interessierte auch auf den folgenden Internetseiten: https://www.wisia.de/prod/FsetWisia1.de.html oder https://www.speciesplus.net/.

 

Bild: Der Gelbbrustara gehört zu den Papageien, die unter Artenschutz stehen und bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden müssen.

 

Fotocredits: HSK

Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

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