Vorstellung der Kosten zur B7n löst kritische Diskussion aus

Brilon: Die Kostenschätzung für alle Varianten der B7n durch Straßen.NRW stand am Dienstagabend, 22. Februar, im Mittelpunkt des Dialogforums mit den Zufallsbürgerinnen und -bürgern. Gleichzeitig wurde das Bürgergutachten finalisiert. Einen Tag später, am Mittwoch, 23. Februar, tagte der Politische Begleitkreis zu beiden Themen.

 

Die Diskussion im Dialogforum verlief trotz gegensätzlicher Auffassungen überraschend differenziert und konstruktiv. „Die Stimmung untereinander hat sich im Verlaufe dieses Prozesses deutlich verändert und ist viel konstruktiver geworden,“ so eine Bürgerin. Dabei brachte Straßen.NRW mit den vorgestellten Kosten ein denkbar schwieriges Thema mit in die Diskussion um die Varianten der B7n ein.

 

Die Abschätzung der Gesamtkosten bezieht verschiedene Faktoren ein: den Grunderwerb, die Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung an Arbeitsstellen, Erdbau und Bodenerkundung, Oberbau, konstruktiver Ingenieurbau, Landschaftsbau, Ausstattung sowie sonstige besondere Anlagen und Kosten. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten und die Planungskosten werden in diesem Zuge nicht berücksichtigt.

 

Ergebnisse der Kostenschätzung

 

Intensiv diskutiert wurden insbesondere die Differenzen der verschiedenen Varianten im Planungsabschnitt II zwischen Altenbüren und Brilon. Die ortsnahe Variantenkombination mit der Variante 2 wurde klar als günstigste Möglichkeit mit Gesamtkosten in Höhe von 76,3 Millionen Euro geschätzt. Demgegenüber liegt die Variantenkombination mit der Variante 4 mit 94,5 Millionen Euro um 24 Prozent höher. Hintergrund sind hier tiefere Geländeeinschnitte, Stützwände und notwendige Brücken für Querungen. Die Differenz beträgt rund 18 Millionen Euro. Für die ortsferne Variantenkombination mit der Variante 15 werden Gesamtkosten von 121,8 Millionen Euro geschätzt. Sie benötigt ein größeres Brückenbauwerk über dem Aatal und liegt deshalb um ca. 27 Millionen Euro (29 Prozent) über den Kosten der Variante 4. Die Differenz der Variante 15 zur Variante 2 beträgt rund 46 Millionen Euro (59 Prozent). „Für uns ist klar, dass eine Durchsetzung der Variante 15 unter anderem angesichts der Kostendifferenz zur Variante 2 und 4 sehr schwer wird“, so Lars Voigtländer, Leiter der Planung in der Regionalniederlassung Hochsauerlandstift bei Straßen.NRW.

 

Bürger rücken Menschen in den Mittelpunkt

 

Aber die Kosten sind nicht das einzige Bewertungskriterium für die Linienfindung, versichert Straßen.NRW. In Sachen Verkehrsentlastung und Sicherheit werden alle drei Varianten gleich gut eingestuft. Die Varianten 13 (mit zwei Brücken über dem Aatal) und 12 (Tunnelvariante) scheiden nicht nur aufgrund hoher Kosten aus, sondern auch, weil sie durch einen Anschluss nördlich von Altenbüren viel Verkehr in den Ort ziehen würden. Im Vergleich zu diesen beiden Varianten liegt die Variante 15 eher im Mittelfeld der Kosten und zeigt die wichtige verkehrliche Entlastung. Die Bürgerinnen und Bürger des Dialogforums hielten vor allem fest, dass die Variante 15 die geringsten Betroffenheiten bei den landwirtschaftlichen Betrieben auslöst und durch die größere Entfernung zu den Wohngebieten auch aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner klar bevorzugt wird. Für das Dialogforum ist sehr wichtig, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Variante 15 immer noch klar positiv ist. Das Thema Wirtschaftlichkeit war der letzte Baustein des Bürgergutachtens, das an diesem Abend abgeschlossen wurde.

 

Politischer Begleitkreis rückt Realisierbarkeit in den Mittelpunkt

 

Der Politische Begleitkreis setzte sich am Mittwochabend mit den Kosten der Varianten auseinander und fragte nach, wie die Bürgerinnen und Bürger im Dialogforum dazu Stellung bezogen haben. Die Betroffenheiten von Landwirtschaft und Anwohnerinnen und Anwohnern erachtete auch die Politik für sehr wichtig. Andererseits waren sich die Teilnehmenden bewusst, dass auch der Arten- und Naturschutz sowie die Kosten für die Steuerzahler eine wichtige Rolle spielen werden müssen. „Es muss eine Trasse gefunden werden, die nicht nur den möglichen Klagen der Umweltschutzverbände Stand hält, sondern auch nach dem Bundeshaushaltsgesetz gerichtsfest ist“, so Lars Voigtländer. Die Mehrheit des Politischen Begleitkreises und die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger haben ein gemeinsames Ziel: eine schnelle Realisierung der Ortsumgehungen durch die B7n.

 

Mehr Informationen: www.b7n.nrw.de

 

Fotocredits; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Quelle: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

 

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