Meldeverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht startet

Hochsauerlandkreis: Zum 16. März 2022 tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft. Betroffen hiervon sind alle Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind. Im Gesundheitsamt wurde daher im Bereich der Verwaltung das Team „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gebildet, welches für die Umsetzung der Impfpflicht zuständig ist.

 

Bis zum 15. März 2022 müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen und pflegerischen Bereich ihren Impfnachweis bei ihren Vorgesetzten vorlegen. Wurde bis zum Ablauf des Datums kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit, so hat die Leitung der Einrichtung bzw. des Unternehmens dies an das HSK-Gesundheitsamt spätestens bis zum 31. März 2022 zu melden. Dafür hat die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite www.hochsauerlandkreis.de; Stichwort „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ein digitales Meldeportal eingerichtet (Freischaltung am 16.03.2022). Hier können die Leitungen der Einrichtungen nach vorheriger Registrierung die Meldungen vollelektronisch abgegeben.

 

Weitere Informationen für meldepflichtige Einrichtungen und Arbeitgeber zum Meldeverfahren und zur weiteren Bearbeitung im Gesundheitsamt sind hier abrufbar: https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/gesundheit/gesundheitsamt/infektionsschutz/einrichtungsbezogene-impflicht

 

Anschließend ist das Gesundheitsamt am Zug: Die gemeldeten Personen werden angeschrieben und aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen. Anschließend werden nach Abschluss der Prüfung ggf. Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen.

 

Für Gesundheitsämter, die kein eigenes elektronisches Meldesystem anbieten, hat das NRW-Gesundheitsministerium ein Meldeportal eingerichtet. Das HSK-Gesundheitsamt bittet aber darum, die Meldungen ausschließlich über das Meldeportal der Kreisverwaltung abzugeben.

 

Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis