Unter Naturschutzbehörde informiert: Räumung von Weihnachtsbaumkulturen innerhalb der Brutzeit kann zu möglichen Verstoßen führen

Hochsauerlandkreis: Die Brutzeit der Vögel ist im vollen Gange und die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises nimmt dies zum Anlass Eigentümer bzw. Betreiber von Weihnachtsbaumkulturen zum Thema Artenschutz und mögliche Verstöße zu informieren.

 

Die Räumung von Weihnachtsbaumkulturen und deren Reste, die Nistmöglichkeiten für die Vögel bieten, kann innerhalb der Brutzeit vom 01. März bis 31. Juli naturschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen. Durch die Räumungsarbeiten werden Vogelbruten bzw. deren Gelege und Nester zerstört.

 

Wenn Weihnachtsbaumkulturen bzw. deren Reste erst nach Februar gemulcht oder geräumt werden, hat sich der Eigentümer bzw. Betreiber zu vergewissern, dass durch die geplante Maßnahme keine Bruten zerstört werden und es zu keinem Verstoß kommt. Vorsorglich empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde eine Dokumentation dieser Prüfung. Im Falle nachgewiesener Verstöße hat der Verursacher mit einem hohen Bußgeld zu rechnen. Bei Rückfragen können sich Interessierte unter 0291-941660 oder christian.klauke@hochsauerlandkreis.de melden.

 

Fotocredits: HSK

Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

Print Friendly, PDF & Email