Wahlbenachrichtigungen werden in Olsberg versendet

Olsberg: In diesen Tagen – ab dem 9. April – erreichen die 11.352 Wahlberechtigten in der Stadt Olsberg per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Sie sind der formale Beleg über die Eintragung der Wählerin oder des Wählers im Wählerverzeichnis. Dies ist in der Regel die Voraussetzung, damit die Empfängerinnen und Empfänger bei der Landtagswahl am 15. Mai über die Zusammensetzung des künftigen Landtages mitentscheiden können.

 

Ab diesem Zeitpunkt haben alle Wahlberechtigten dann auch die Möglichkeit, in der Stadt Olsberg ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, kann den – ausgefüllten und unterschriebenen – Wahlscheinantrag im Außenbriefkasten des Olsberger Rathauses einwerfen. Die Wahlunterlagen werden dann per Post zugestellt.

 

Besonders einfach ist es für die Bürgerinnen und Bürger, über die Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die nötigen Angaben wie etwa zum Wahlbezirk und zur Wählerverzeichnisnummer findet man direkt auf der Wahlbenachrichtigung. Und per Smartphone geht es dank eines QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ganz einfach zum Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen. Auch per Brief oder per E-Mail an wahlen@olsberg.de können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Anträge per Telefon sind allerdings nicht möglich.

 

Wichtig: Wer den Briefwahlantrag für jemand anderen stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Möglich ist das durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Die Stadt Olsberg bittet um Verständnis, dass Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden dürfen – dies ist eine Vorgabe des Wahlgesetzes.

 

Persönliche Besuche sind im Briefwahlbüro im Olsberger Rathaus (2. Obergeschoss, Raum 215) ab dem 12. April zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich: montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr, dienstags von 8 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 13 Uhr.

 

Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen gibt es beim Wahlamt der Stadt Olsberg unter Tel. 02962/2982-217. Für Menschen, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, hält der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW) entsprechende Hilfsmittel bereit. Ein telefonischer Kontakt ist unter 0800 / 00096710 möglich.

 

Quelle: Stadt Olsberg

 

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