Weiterhin Maskenpflicht und 3G-Regel in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Brilon

Brilon: Die Corona-Schutzverordnung des Landes ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden:  Laut neuester Coronaschutzverordnung entfallen sowohl die bisherigen 3G- und 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.

 

In Hinblick auf die derzeitigen außergewöhnlich hohen Infektionszahlen gelten in den Dienststellen der Stadt Brilon weiterhin die Maskenpflicht und die 3 G-Regel.

 

In diesem Fall nimmt die Stadt Brilon ihr Hausrecht wahr. Sie zählt dabei auf jeden Einzelnen, diese Regel zu beachten. Die Regel dient dem Schutz von besonders gefährdeten Mitmenschen, von Besucherinnen und Besuchern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

 

Alle Besucher der Gebäude der Stadt Brilon ( Rat- und Amtshaus, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Forstamt, usw.) müssen an Eingang/Infostelle/Zentrale einen Impfschutz, ihren Genesenen-Status oder einen negativen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen, der kontrolliert wird (aktuelle Teststellen: www.hochsauerlandkreis.de -> Informationen zum Corona-Virus). Kinder bis zum Schuleintritt sowie Schülerinnen und Schüler benötigen keinen Nachweis.

 

Die Stadt Brilon weist darauf hin, dass im Fachbereich III -Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Sozialangelegenheiten, JobCenter, Standesamt- weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Auch für die übrigen Bereiche der Verwaltung sind Terminvereinbarungen vor persönlichen Vorsprachen weiterhin erwünscht.

 

Die Erfahrungen der letzten Monate und auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger haben gezeigt, dass hiervon beide Seiten profitieren. Durch eine vorherige Terminvereinbarung, die schnell und unkompliziert vorgenommen werden kann, lassen sich Anliegen gezielt und ohne lange Wartezeiten erledigen. Man gelangt direkt zu den Sachbearbeitern, die die Anliegen dann schon vorbereitet haben. Einzelne Sachbearbeiter/innen befinden sich zudem auch weiterhin abwechselnd im Home Office, so dass nur durch eine vorherige Telefonanfrage sichergestellt werden kann, ob man den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in auch tatsächlich antrifft. Durch einen Anruf lässt sich darüber hinaus schnell klären, ob man überhaupt persönlich vorstellig werden muss oder ob ein Anliegen auf einem anderen Wege geklärt werden kann. Insbesondere können bereits über 130 Dienstleistungen über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon elektronisch abgewickelt werden. Es ist abrufbar über die Homepage der Stadt Brilon, auf der auch die allgemeinen sowie die für einige Abteilungen speziell geltenden Öffnungszeiten dargestellt sind.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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