Windräder in Brilon-Alme und Marsberg-Meerhof genehmigt

Hochsauerlandkreis/Meerhof: Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof genehmigt. Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Dienstag, 12. April bis Dienstag, 26. April bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

Stadtverwaltung Marsberg

Zimmer 33 (Bauamt), Lillersstr. 8, 34431 Marsberg
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Stadt Marsberg ist das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske. Für die Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02992/602245 erforderlich.

 

Hochsauerlandkreis (Genehmigungsbehörde) – Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz

Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 und
Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude des Hochsauerlandkreises ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die 3-G-Regeln, Zutritt ist nur möglich, wenn Geimpft, Genesen oder Getestet. Der aktuelle Test-, Impf- oder Genesungsnachweis muss vorgelegt werden.

 

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) in der Zeit vom 12.04.2022 bis zum 26.04.2022 eingesehen werden.

 


Hochsauerlandkreis/Brilon: Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage in Brilon-Alme genehmigt. Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Dienstag, 12. April bis Dienstag, 26. April bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

Stadtverwaltung Brilon

Zimmer 33, Am Markt 1, 59929 Brilon
Montag bis Mittwoch von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr,
Donnerstag von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:15 Uhr bis13:00 Uhr.

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Stadt Brilon ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die 3-G-Regeln, Zutritt ist nur möglich, wenn Geimpft, Genesen oder Getestet. Der aktuelle Test-, Impf- oder Genesungsnachweis muss vorgelegt werden.

 

Stadtverwaltung Bad Wünnenberg

Zimmer 02 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie
Montag und Dienstag von 14:400 Uhr bis 16:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

 

Hochsauerlandkreis (Genehmigungsbehörde) – Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz

Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 und
Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude des Hochsauerlandkreises ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die 3-G-Regeln, Zutritt ist nur möglich, wenn Geimpft, Genesen oder Getestet. Der aktuelle Test-, Impf- oder Genesungsnachweis muss vorgelegt werden.

 

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) in der Zeit vom 12.04.2022 bis zum 26.04.2022 eingesehen werden.

 

Fotocredits: AdobeStock 257379342 / Symbolbild

Quelle: J. Uhl – Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

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