Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021

Hochsauerlandkreis/Arnsberg: Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Förderantrage in Höhe von rund 170 Millionen Euro für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Kommunen und Vereine bewilligt, die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen waren.

 

Ina Scharrenbach, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen danke ich Herrn Regierungspräsidenten Vogel und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg für die couragierte Mitarbeit an der Bewältigung der Folgen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021. Dies umso mehr, als das die Bezirksregierung Arnsberg auch die Bearbeitung von Anträgen über ihren Zuständigkeitsbereich hinaus übernommen hat. Das war und ist für die Beschäftigten ein Kraftakt. Darüber hinaus haben wir am 5. April 2022 zusammen mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag eine Kooperation begonnen, um mehr Handwerksunternehmen aus dem In- und Ausland in die Regionen zu bekommen. Neben Geld ist die Verfügbarkeit von Handwerks-Power entscheidend für den weiteren Wiederaufbau.“

 

Hans-Josef Vogel, Regierungspräsident Arnsberg: „Die Folgen der Starkregen- und Flutkatastrophe im Juli 2021 sind in vielen Teilen des Landes, auch in unserem Regierungsbezirk, immer noch sichtbar. Die Menschen gehen mit großer Energie an den Wiederaufbau. Dabei brauchen sie die finanzielle Unterstützung des Landes. Viel ist geschafft. Viel ist auch noch zu tun.“

 

Die Antragsbearbeitung ist aufgegliedert in die Bereiche „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“ sowie „Aufbauhilfen für kommunale Infrastruktur“. In beiden Bereichen können Anträge weiterhin bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.

 

Im Bereich der „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“ sind bis jetzt (Stand: 11.4.2022) 2.362 Anträge geprüft oder bewilligt. Rund 56 Millionen Euro sind bisher an geschädigte Bürger*innen bzw. Unternehmen der Wohnungswirtschaft für Hausrats- oder Gebäudeschäden bewilligt worden und befinden sich in der Auszahlung. Mit Ausfertigung und Versand des Bescheides an die Antragsteller*innen erfolgt unmittelbar die Übergabe in das Auszahlungsverfahren, so dass die Auszahlung erfolgen kann: Bei Hausratsschäden erfolgt die Auszahlung zu 100 Prozent, bei Gebäudeschäden wird anfangs ein Anteil von 40 Prozent zur Auszahlung gebracht.

 

Im Bereich „Aufbauhilfen für kommunale Infrastruktur“ wurden für Kommunen und Vereine bis zum 11.4.2022 bereits rund 114 Millionen Euro bewilligt. Das gliedert sich auf in Summen für Kommunen, Vereine und Entsorgungskosten – und zwar wie folgt:

 

  • Kommunen: rund 105 Millionen Euro
  • Vereine: rund 2,4 Millionen Euro
  • Entsorgungskosten: rund 6,5 Millionen Euro

 

Zu den Maßnahmen gehören etwa die Sanierung von Straßen, Brücken oder Gebäuden der kommunalen Infrastruktur (z. B. Schulen, Kitas, Theater oder Museen).

 

Die im Regierungsbezirk Arnsberg besonders vom Hochwasser betroffenen Städte Altena und Hagen haben bereits ihre Wiederaufbaupläne für die kommunale Infrastruktur gestellt.

 

Die Stadt Altena hat am 7.3.2022 insgesamt rund 100 Millionen Euro bewilligt bekommen. Die Stadt Hagen wird aktuell in Bezug auf ihren Wiederaufbauplan von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Themen beraten. Derzeit sieht die Stadt Hagen eine Beschlussfassung über den Wiederaufbauplan im Rat der Stadt Hagen am 23.6.2022 vor. Danach kann eine Bewilligung erfolgen, so dass die Stadt Hagen finanzielle Sicherheit für den weiteren Wiederaufbau erhält.

 

Weitere Wiederaufbaupläne werden aus den Kommunen Balve, Halver, Kierspe, Menden, Finnentrop und aus dem Hochsauerlandkreis erwartet (rund 11,7 Millionen Euro). Hinzu kommen weitere Entwürfe von Wiederaufbauplänen verschiedener Kommunen in Höhe von derzeit rund 27,8 Millionen Euro. Die Bezirksregierung und das Ministerium stehen den betroffenen Kommunen auch weiterhin beratend zur Seite.

 

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

 

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