Visionäre mit Weitblick gesucht!

IHK: Controlling-Mitarbeiter haben häufig noch immer den Ruf, unbeliebte „Spar-Kontrolleure“ im Unternehmen zu sein. Die oft vorgenommene Gleichsetzung von Controlling und Kontrolle ist aber falsch. Ziele und Aufgaben von Controllern sind vorwiegend zukunftsbezogen und dienen der vorausschauenden, erfolgsorientierten Steuerung der Unternehmensergebnisse und der längerfristigen Unternehmensentwicklung sowie der Existenzsicherung.

 

Das Controlling arbeitet sowohl auf der Basis der Ist-Daten als auch zukunftsbezogen. Dies dient der vorausschauenden und ergebnisorientierten Steuerung des Unternehmens. Controlling-Fachkräfte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um die Instrumente des Controllings gezielt einzusetzen und weiterzuentwickeln. Sie schaffen Ergebnistransparenz und leiten aus ermittelten Zielabweichungen die richtigen Schlüsse für Ihr Unternehmen ab.

Das IHK-Bildungsinstitut stellt ein entsprechendes Zertifikat zur Verfügung: Die Weiterbildung zur „Fachkraft für Controlling (IHK)“. Das Online-Training startet am 16. Mai.

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist eine kaufmännische Ausbildung oder kaufmännische Grundkenntnisse beziehungsweise Vorkenntnisse im Rechnungswesen. Für die Zulassung zum IHK-Zertifikatstest gibt es keinerlei Voraussetzungen.

Die Teilnehmer erhalten nach dem Abschluss des Lehrgangs und bestandenem Abschlusstest das IHK-Zertifikat „Fachkraft für Controlling (IHK)“.

 

Abgesehen vom Zertifikatstest findet der Lehrgang komplett online statt. Alle Termine werden zusätzlich als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.

Weitere Infos zu diesem Lehrgang, Fördermöglichkeiten (NRW-Bildungsscheck) und entsprechende Anmeldeunterlagen erteilt das IHK-Bildungsinstitut, Marc Hannuschka, Telefon: 02931/878 269 oder unter hannuschka@arnsberg.ihk.de.

Fotocredits: AdobeStock 77517035

Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland