Aktuell keine Rechtssicherheit

Olsberg: Instabiler Zustand und keine Rechtssicherheit: Diese Einschätzungen sorgten dafür, dass der Ausschuss Planen und Bauen der Stadt Olsberg sich dafür aussprach, das Planverfahren zur Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ im Stadtgebiet Olsberg weiter ruhen zu lassen. Eine Beratung über die Weiterführung des Planverfahrens soll erst dann wieder stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene soweit fortgeschritten sind, dass ein Planverfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes rechtssicher möglich ist.

 

Fachbereichsleiter Hubertus Schulte verwies darauf, dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit im Nachgang zum sogenannten Osterpaket ein Windflächenbedarfsgesetz vorbereite, in dem für die einzelnen Bundesländer prozentual Flächen festgelegt werden, die für die Windenergie zur Verfügung zu stellen seien. Die einzelnen Länder müssten dann entscheiden, ob sie ihr Flächenziel allein über Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) erreichen oder das Ziel weiter auf die Kommunen herunterbrechen wollen.

 

Außerdem werde, so Hubertus Schule, das sogenannte Sommerpaket erarbeitet. Es werde vor allem das Naturschutzrecht (Landschaftsbild, Artenschutz) betreffen und zu neuen Gutachten und Flächenkulissen führen. Ferner werde davon ausgegangen, dass das Land NRW mehr oder weniger die Kalamitätsflächen freigeben werde.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner hatte schon im Arbeitskreis Windenergie erläutert, dass auf Grund der aktuellen Rechtslage die Erarbeitung eines rechtlich nicht angreifbaren Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ und eine rechtssichere Weiterführung des Planverfahrens zur Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Olsberg nicht möglich sei.

 

Diese Auffassung teilt auch die Anwaltssozietät Wolter Hoppenberg, die die Stadt Olsberg berät: Auf Bundeseben herrsche noch ein recht „instabiler Zustand“. Die Weiterführung der FNP-Planung „mit den alten Mechanismen wäre reiner Aktionismus“. Daher empfiehlt die Verwaltung nach wie vor, das Planverfahren zur Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ weiterhin ruhen zu lassen.

 

Der Ausschuss sprach sich mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme für dieses Vorgehen aus.

 

Fotocredits: @ Brilon-Totallokal

Quelle: Stadt Olsberg

 

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