Stadt Winterberg führt die Jubiläums-Ehrenamtskarte ein

Winterberg: Die eine hilft im Sportverein. Ein anderer betreut Sterbende im Hospiz. Eine ist bei der Feuerwehr, und wieder ein Anderer engagiert sich beim Musikverein oder im Bäderverein. Das Ehrenamt hat in allen Zeiten einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft, auch in Winterberg.

 

Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat die Stadt Winterberg im letzten Jahr die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. Die Ehrenamtskarte würdigt dabei vorbildliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Land NRW. Ausgezeichnet werden Engagierte, die sich im besonderen zeitlichen Umfang von wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. jährlich 250 Stunden ohne pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich engagieren.

 

Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarten können als Dankeschön für ihren freiwilligen Einsatz von zahlreichen Vergünstigungen in den Kommunen, beim Land, bei öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie bei vielen Unternehmen profitieren.

 

„Ohne das großartige ehrenamtliche Engagement würden viele Dinge, die wir so in unserer Stadt schätzen, einfach nicht funktionieren. Daher greifen wir auch die Initiative des Landes auf und führen nach der Ehrenamtskarte jetzt auch die Jubiläums-Ehrenkarte ein. Mit den Karten sollen die Winterbergerinnen und Winterberger eine besondere Wertschätzung erfahren, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unseren Ortsteilen engagieren“, so Bürgermeister Michael Beckmann.

 

Jubiläums-Ehrenamtskarte für 25 Jahre Ehrenamt

 

Die „Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW“ sollen langjährig ehrenamtlich Engagierte erhalten, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben. Die geltenden Kriterien zur klassischen Ehrenamtskarte entfallen hierbei und die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig

 

Richtlinien für die Ausgabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte

 

Die für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte erforderlichen 25 Jahre im Ehrenamt können sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Auch Unterbrechungen, wie zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege werden akzeptiert. Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die klassische Ehrenamtskarte geboten werden. Eine Übersicht der zurzeit aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungsangebote sind unter der Internetseite www.ehrensache.nrw.de ersichtlich.

 

Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW

 

Der Antrag auf Zuteilung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Winterberg. Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen

 

  • der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den bzw. die Träger des Angebotes
    (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und
  • bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung
    gezahlt wird.

 

Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Vereins oder des Trägers zu versehen. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.

 

Die Richtlinien und das Bewerbungsformular der Jubiläums-Ehrenamtskarte für Winterberger Bürgerinnen und Bürger sind auf der Internetseite www.ehrenamtskarte-winterberg.de zu finden.

 

Fragen zur Ehrenamtskarte

 

Fragen zur Ehrenamtskarte beantworten gerne Rabea Kappen und Linda Brieden unter Tel. 02981
800121.

 

Quelle: Stadt Winterberg

 

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