Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 80 a “Bereich zwischen Derkere Straße-Südstraße-Niedere Mauer“ (Kurgebiet) findet am Donnerstag, dem 30. Juni 2022, um 18:30 Uhr im Bürgerzentrum Kolpinghaus Propst-Meyer-Straße 7, 59929 Brilon die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a mit einer Gesamtgröße von rd. 22.000 qm liegt innerhalb der Briloner Kernstadt in direkter Nähe des Derkeren Tores. Begrenzt wird er im Norden von der Südstraße, östlich und südlich durch die Niedere Mauer und im Westen durch die Derkere Straße. Die Krummestraße und ein Teilstück der Straße Kattenhagen sind Bestandteile des Plangebietes.
Ziel des Planverfahrens ist es, bauliche Aktivitäten innerhalb der Kernstadt planungsrechtlich zu steuern und Neubauvorhaben im Plangebiet in Form einer moderaten und an die vorhandene Bebauung angepassten Nachverdichtung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 80 durch einen neuen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 80 a vollständig überplant.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a (1) Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.
Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail (planung@brilon.de) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bürgerversammlung empfohlen, während der Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (FFP2-Masken / OP-Maske).
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon