Säuberung der Fahrbahnen und Gehwege, Entfernen von Überwuchs und, leider in Zeiten vom Borkenkäfer, trockene Fichten/Bäume entfernen

Brilon: Der Sommer ist da, die Bäume wachsen und somit auch das Unkraut. Aus diesem Grund weist das Ordnungsamt Brilon die Grundstückseigentümer darauf hin, dass die an das Grundstück angrenzenden Fahrbahnen und Gehwege je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich, zu säubern sind. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz und Unkraut, Laub, Schlamm, Unrat und anderen störenden Gegenständen von den Gehwegen, Fahrbahnen und aus den Straßenrinnen.

 

Der Kehricht ist sofort gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen zu beseitigen. Er darf insbesondere weder in Straßenrinnen oder Straßeneinläufe gefegt, noch in Gräben geschüttet werden.

 

Außerdem haben Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brilon dafür Sorge zu tragen, dass bei Gehölzen, die mit Kronen-, Stammteilen oder Ästen in den Verkehrsraum ragen, die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe (Lichtraumprofil) von 4,50 m ständig gewährleistet ist.

 

Hecken, Sträucher und ähnliche Grundstücksabgrenzungen dürfen Gehweg und den Verkehrsraum nicht einengen und sind bis auf die Grenze zurückzuschneiden.

 

Insbesondere gilt die Sicherungspflicht auch für trockene Fichten/Bäume/Äste. Diese könnten abbrechen und auf die öffentliche Verkehrsfläche fallen bzw. Passanten treffen. Das ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

 

Es wird gebeten, den Verpflichtungen nachzukommen.

 

Die Straßenreinigungssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung sind auf Anfrage beim Ordnungsamt der Stadt Brilon erhältlich.

 

Fotocredits: Stadt Brilon

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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