Mutter-Kind-Kliniken alarmiert: Zukunft der Kliniken in Gefahr

Winterberg / Bad Wildungen / Berlin:  Die Corona-Pandemie hat Spuren hinterlassen – auch und vor allem bei Familien. Die zum Teil extremen Belastungssituationen von Familien spiegelt sich auch in Zahlen wieder: Um 30 Prozent ist aktuell die Nachfrage in den Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes nach Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gestiegen. Die Anfragen nach Plätzen in Mutter-Kind-Kliniken sind hoch. Der Bedarf steigt. „Umso mehr schockiert uns der Wegfall des Rettungsschirms für die Kliniken und die Einschränkung bei der Refinanzierung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen“, sagt Heinz-Georg Eirund, Vorstand Caritasverband Brilon. In Trägerschaft der Caritas Brilon liegen die Mutter-Kind-Kliniken St. Ursula in Winterberg und Talitha in Bad Wildungen.

 

St. Ursula und Taltiha sind zwei der insgesamt 70 Kliniken des Müttergenesungswerkes in Deutschland. Seit Beginn der Covid-Pandemie kämpfen die eh chronisch unterfinanzierten Kliniken um ihre Existenz. Rettungsschirme wurden in den vergangenen Jahren nur scheibchenweise verlängert. „Und jetzt drohen die Corona-Hilfen ganz auszulaufen, obwohl Corona noch in der Welt ist“, sagt Caritas-Vorstand Eirund.

 

So wird in den Kliniken St. Ursula und Talitha weiterhin getestet, um die Mütter und Kinder und auch die Mitarbeitenden zu schützen, indem früh Schutzmaßnahmen im Corona-Fall getroffen werden können beziehungsweise durch Masken, besondere Reinigungsintervalle u.a. Infektionen im Vorfeld vermieden werden. Die Finanzierung der Schutz- und Hygienemaßnahmen ist jedoch zum 1. Juli ausgelaufen. Der ausgehandelte Rahmenvertrag mit den Krankenkassen ist Geschichte. Die Krankenversicherungen haben ihre Erstattungen eingestellt. „Die Mutter-Kind-Kliniken bleiben damit auf den  Mehraufwand-Kosten sitzen“, sagt Ulrich Fliege-Sölken, Fachbereichsleiter Kliniken bei der Caritas Brilon. Auch der Schutzschirm, der bis dato Kurausfälle aufgrund von Covid-Infizierungen bis zu 60 % finanziell ausglich, ist gestrichen worden.

 

Als wären die Finanzierungslücke für den Corona-Mehraufwand und der Wegfall des Schutzschirmes nicht schon Probleme genug, droht im September ein weiterer gravierender Unsicherheitsfaktor. Am 23. September soll das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG) in Kraft treten. Darin sind an sich weitere Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung geplant. Der Schutz der Mutter-Kind-Kliniken wurde aus dem Gesetzestext jedoch gestrichen.

 

Knackpunkt im aktuellen Kabinettsentwurf ist darin der gestrichene Paragraf 111, der Mutter-Kind-Kliniken weiterhin die Möglichkeit zu gesonderten Vergütungsverhandlungen ermöglicht hätte, damit der Betrieb auch unter Pandemiebedingungen – relativ – sicher weiter geführt werden könnte. Laut aktuellem Gesetzentwurf sollen die Klinik-Träger wieder direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen verhandeln – so wie vor der Pandemie.  „Wir sind aber weit entfernt von dem Normalzustand“, betont Fachbereichsleiter Fliege-Sölken. „Wir haben erhebliche Belegungsschwankungen, kurzfristige Absagen oder auch Abreisen bei Infektionen. Das Risiko ist da und steigt wieder mit den Infektionszahlen“, sagt Karin Krohn, Klinikleitung St. Ursula.

 

„Wir wollen Müttern und Kindern, also Familien helfen. Aber dafür brauchen wir als Träger der Einrichtungen und Anbieter dieser Hilfen auch konkrete, verlässliche Zusagen zur finanziellen Unterstützung. Wir fordern eine Verlängerung des Schutzschirmes. Wir fordern, dass Familien zur Priorität erklärt werden“, fordert Caritas-Vorstand Heinz-Georg Eirund. „Gerade in dieser Zeit der Unsicherheiten, der massiven Herausforderungen und Sorgen müssen Familien gestärkt werden. Das ist die Basis, um die Krise zu bestehen und Zukunft zu gestalten.“

 

Fotocredits: AdobeStock 192968296

Quelle: Caritasverband Brilon e.V.

 

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