Dirk Wiese zur Wasserkraft im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

Hochsauerlandkreis / Berlin: „Die Wasserkraft hat in den letzten Wochen viele Menschen in Deutschland bewegt. Mich und meine Kollegen im Bundestag haben zahlreiche Schreiben zu dem Thema erreicht. In den letzten Wochen haben meine Kolleginnen und Kollegen und ich, in konstruktiven Gesprächen mit unseren Ampel-Partnern, eine Lösung zur weiteren Förderung von kleinen Wasserkraftwerken finden können.“, so Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Die im Kabinettsbeschluss zum sog. Osterpaket ursprünglich vorgesehene Regelung sah eine Verknüpfung des Förderrechts nach dem EEG und des Fachrechts nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. In weiterer Konsequenz wäre erstens die Förderung für kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung unter 500 Kilowatt (kW) zum 01.01.2023 gänzlich gestrichen und auch für Anlagen über 500 kW abgesenkt worden. Begründet wurde dies damit, dass gerade die „kleinen Anlagen“ unter 500 kW einen relativ großen Schaden an der Gewässerökologie verursachen.

 

Zweitens wären bei Ertüchtigungsmaßnahmen („Re-Powering“) an den bestehenden Anlagen nach dem WHG Genehmigungsverfahren auch bei Maßnahmen, die sich nicht auf Art und Ausmaß der Gewässernutzung auswirken, notwendig gewesen. Diese Verknüpfung des Fachrechts mit dem Förderrecht schien den SPD-Energiepolitiker:innen jedoch nicht sachgerecht. Denn Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage erfolgen ohnehin auf Grundlage einer wasserrechtlichen Zulassung.

 

Die Energiepolitiker:innen der SPD setzten sich von Anfang an dafür ein, die Wasserkraft in Deutschland weiter im bisherigen Förderrahmen zu unterstützen. Erstens weil fossile Energiequellen ungleich schwerere negative Auswirkungen auf die Ökologie haben. Zweitens weil Wasserkraftwerke grundlastfähige, dezentrale und erneuerbare Energiequellen sind – und damit alle wichtigen Eigenschaften der Energiewende auf sich vereinen. Drittens, weil viele Bürgerinnen und Bürger selbst in Wasserkraftprojekten engagiert sind und somit eine große Akzeptanz dafür schaffen. Und viertens, weil wir uns gerade in Kriegszeiten und einer dadurch verursachten fossilen Krise nicht erlauben können, auf eine nationale erneuerbare Energiequelle zu verzichten.

 

Nachdem das EEG 2023 in der letzten Sitzungswoche im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, können wir feststellen, dass unser Einsatz erfolgreich war.

 

Die langen und intensiven Verhandlungen mit den Koalitionspartnern der Grünen und FDP konnten zu dem Ergebnis gebracht werden, dass die wasserrechtlichen Einschränkungen, wie sie sich noch im Kabinettsbeschluss zum EEG 2023 fanden, gänzlich gestrichen wurden. Es gilt weiterhin der Status quo des EEG 2021. Alle Wasserkraftanlagen – unabhängig von der Leistung – können somit in Deutschland mit dem gewohnten Förderrahmen weiterbetrieben und „re-powered“ werden. Das ist auch eine gute Nachricht für das Sauerland.

 

Besonders wichtig: Im Rahmen der Novelle des EEG 2023 wurde der Wasserkraft – wie den anderen Erneuerbaren Energien – das „überragende öffentliche Interesse“ zugesprochen. Das bedeutet, dass alle Erneuerbaren Energien in der Schutzgüterabwägung Vorrang vor anderen abwägungserheblichen Belangen haben.

 

Fotocredits: Marco Urban

Quelle: Dirk Wiese, MdB

 

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