Winterberg: Grundstück „Am Waltenberg 62“ wurde versteigert

Stadt Winterberg hat bei Versteigerung mitgeboten | B-Plan am Waltenberg wird neu aufgestellt |Veränderungssperre gilt weiterhin, keine neuen Ferienwohnungen zulässig

 

Winterberg. Im Mai 2017 rollten die Bagger am Grundstück „Am Waltenberg 62“ an, um Platz zu schaffen für den Neubau einer Seniorenpflegeeinrichtung. Betreiber, Investor und Stadt waren guter Dinge, sollte der Neubau doch im August 2018 fertig gestellt sein. Doch nach dem Abriss des alten Gebäudes passierte monatelang nichts, bis dann der Eigentümer Insolvenz angemeldet hat. Jetzt wurde das unbebaute Grundstück zwangsversteigert. „Nachdem das Amtsgericht den Versteige-rungstermin festgelegt hat, haben wir uns vom Rat der Stadt Winterberg grünes Licht geholt, dass wir bis zu einer festgelegten Summe bei der Zwangsversteigerung mitbieten dürfen. Das hat unser Käm-merer Bastian Östreich dann letzte Woche auch getan. Allerdings wurde das Grundstück für 2 Millionen Euro versteigert, bei so einem Preis, der fast 1,5 Mio. Euro über dem ermittelten Verkehrswert liegt, konnten wir nicht mehr mitgehen“, so Bürgermeister Michael Beckmann.

 

Keine neuen Ferienwohnungen „Am Waltenberg“

 

Schon im Januar dieses Jahrs hat der Rat der Stadt Winterberg beschlossen, den Bebauungsplan „Am Waltenberg“ neu aufzustellen. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen. Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist es, die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Plangebiet einzuschränken und damit das allgemeine, dauerhafte Wohnen zu stärken. Durch die Veränderungssperre dürfen während der Aufstellung des neuen Bebauungs-planes „Am Waltenberg“ grundsätzlich keine Bauvorhaben, wie z.B. die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden, durchgeführt werden. „Der neue Eigentümer des Grundstückes am Waltenberg 62 darf durch die Veränderungssperre dort erstmal nicht bauen. Von dieser Veränderungssperre können allerdings Ausnahmen zugelassen wer-den, wenn Vorhaben geplant sind, die den Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen, z.B. die Errichtung eines Gebäudes für das Dauerwohnen. Diese Vorhaben bedürfen aber immer einer Einzelfallprüfung und der Zustimmung der Stadt Winterberg. Konkret bedeutet dies, dass dort keine neuen Ferienwohnungen entstehen werden, da solche Planungen nicht mit unserem städte-baulichen Ziel im Einklang stehen“, so Ralf Lefarth, der im Rathaus für die Stadtplanung zuständig ist.

 

Quelle: Gez. i.A. Rabea Kappen Pressesprecherin/Internet/Online-Redakteurin/Projektkoordination – Der Bürgermeister der Stadt Winterberg Michael Beckmann

 

 

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