Windenergieanlage Scharfenberg: Die Unterlagen für den Antrag liegen in der Zeit von Donnerstag, 29. September, bis Montag, 31. Oktober zur Einsicht aus

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage Scharfenberg

 

Hochsauerlandkreis/Brilon. Die Windkraft Horst GbR hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon beantragt. Die Unterlagen für den Antrag der Windkraft Horst GbR liegen in der Zeit von Donnerstag, 29. September, bis Montag, 31. Oktober, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

 

– Stadtverwaltung Brilon, Strackestr. 2, 59929 Brilon (Tel.: 09261/794150)
– Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/943155)

 

Es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Weiterhin sind die Genehmigungsanträge auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises zu sehen (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Mittwoch, 30. November, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

 

Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis, Martin Reuther (V.i.S.d.P.) Meschede

Fotocredits: Ulrich Trommer (Symbolbild)