Wichtig – Grundsteuer-Reform : Stadt Winterberg ruft zur Abgabe auf – Ende Oktober läuft die Frist ab !

Winterberg. Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab.

Die Stadt Winterberg bittet alle Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) rechtzeitig beim Finanzamt abzugeben. „Schieben Sie die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben Sie die Erklärung baldmöglichst ab. Die gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen“, so Bernd Hömberg, Teamleiter Steuern und Abgaben bei der Stadt Winterberg.

„Aber, wichtig ist, dass es nicht darum geht, mehr einzunehmen“, so Bernd Hömberg. Die Angaben sind wichtig, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die Grundsteuer ab  2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Diese Einheitswerte seien viel zu alt, da sie  in Westdeutschland auf Daten aus dem Jahr 1964 beruhen und in Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick- Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online- Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden. Wer keinen eigenen Elster-Zugang hat, kann auch den von nahen Angehörigen nutzen. In Ausnahmefällen, wenn kein Internetzugang vorhanden ist, können beim zuständigen Finanzamt Papiervordrucke beantragt werden.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Brilon ist unter der Rufnummer 02961/788‑1959 zu erreichen.

 

Zum Hintergrund :

  • Für jedes Grundstück und jede n Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärungabgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise :

 

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke,Eigentumswohnungen)
  • betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum)
  • Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Stadt Winterberg ist daran nicht beteiligt.
  • Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt
  • abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

Möglichkeiten der Abgabe :

  • Online mit ELSTER : www.elster.de
  • Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist : Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

 

Serviceangebote der Finanzverwaltung :

  • Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär Videos zum Grundsteuerportal : www.grundsteuer.nrw.de
  • Erklär-Videos auf YouTube : www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
  • Grundsteuer-Hotline unter 02961/788‑1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
  • Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de

 

Quelle : Der Bürgermeister, gez. i.A. Rabea Kappen
Pressesprecherin/Internet/Online-Redakteurin/Projektkoordination

 

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