Biogas: Neue Regelungen im Energiesicherungsgesetz

Bestehende Biogasanlagen können ohne bauliche Veränderungen kurzfristig bis zu 20 Prozent mehr produzieren

 

Mit dem neuen Energiesicherungsgesetz sowie begleitenden Änderungen im Baugesetzbuch werden bestehende Hemmnisse für eine kurzfristige Steigerung der Biogasproduktion abgebaut. Ziel ist es, alle bestehenden Potentiale in diesem Bereich zu nutzen.

 

Dirk Wiese, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter, erklärt dazu:

 

„Der Bundestag hat gestern die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind auch neue Regelungen, um die Produktion von Biogas kurzfristig zu steigern. Bestehende Biogasanlagen können ohne bauliche Veränderungen kurzfristig bis zu 20 Prozent mehr produzieren und wir sorgen mit diesem Gesetz nun dafür, dass die Hürden abgebaut werden, um dieses Potential vollständig zu nutzen.

 

Wir setzen die Beschränkung der Bemessungsleistung aus und schaffen finanzielle Anreize, um mehr Strom aus Biogas zu erzeugen. Außerdem wird der Güllebonus flexibilisiert. Neben den Änderungen im EEG haben wir aber auch wichtige Ergänzungen in das Baugesetzbuch integriert: Die bisher bestehende Beschränkung für die Produktion von Biogas für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen wird ebenfalls ausgesetzt.

 

Das gibt Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit, ihr volles Potential auszuschöpfen und zur Energiesicherheit unseres Landes beizutragen.“

 

Quelle: Sandra Lechelt – wissenschaftliche Mitarbeiterin – Dirk Wiese, Mitglied des Deutschen Bundestages, Stv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

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