Olsberg: Soforthilfe und Gaspreisbremse: HochsauerlandEnergie (HE) informiert Kundinnen und Kunden

Soforthilfe und Gaspreisbremse: HochsauerlandEnergie (HE) informiert Kundinnen und Kunden

 

Meschede/Olsberg/Bestwig. Die Soforthilfe für Gaskunden und die Gaspreisbremse, die zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten wird, werfen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zahlreiche Fragen auf. Das heimische Kommunalunternehmen HochsauerlandEnergie (HE) informiert deshalb über die wichtigsten Fakten rund um die geplanten staatlichen Entlastungs-Mechanismen.

 

Die Frage, mit welcher das HE-Team derzeit besonders oft konfrontiert wird: Was müssen Kundinnen und Kunden tun, um Soforthilfe und Gaspreisbremse in Anspruch nehmen zu können? Die Antwort von HE-Vertriebsleiter Steffen Klauke: „Im Regelfall: Nichts.“ Denn Verbraucherinnen und Verbraucher werden nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung automatisch entlastet.

 

Bei der Soforthilfe im Dezember übernimmt der Staat für die Gasverbraucherinnen und -verbraucher zunächst in einem ersten Schritt die Abschlagszahlung für den Monat Dezember. Wichtig: Zählerstände müssen dafür weder abgelesen noch gemeldet werden. „Die tatsächliche Höhe der Soforthilfe entspricht dann einem Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis“, erläutert Steffen Klauke. Die Versorger berechnen im zweiten Schritt die Höhe der Soforthilfe komplett selbst – und zwar auf Basis des im September prognostizierten Jahresverbrauchs.

 

„Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch, die keine viertelstündliche Leistungsmessung haben“, unterstreicht Steffen Klauke. Sie muss nicht beantragt werden und ist dafür gedacht, die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse 2023 zu überbrücken. Auf der Verbrauchsabrechnung im Januar 2023 sind dann sowohl der einbehaltene Dezemberabschlag als auch die tatsächliche Soforthilfe ersichtlich.

 

Falls Kundinnen und Kunden einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag für das Gas nicht eingezogen. Wer die Zahlungen über einen Dauerauftrag oder monatlich per Barzahlung selbst vornimmt, muss die Zahlung für die Gasbelieferung im Dezember nicht leisten. Steffen Klauke: „Wenn ein Abschlag für Dezember trotzdem überwiesen wird, wird er dem Kundenkonto gutgeschrieben und in der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet.“

 

Wichtig: Die Soforthilfe umfasst nicht den realen Dezemberverbrauch – sie ist ein rechnerischer Wert. Deshalb lohne sich es auch weiterhin Energie zu sparen, so HE-Vertriebsleiter Klauke: „Wenn im Dezember mehr Gas verbraucht wird, wird dies in der Jahresabrechnung berücksichtigt und man muss den Mehrverbrauch zahlen.“ Umgekehrt gelte dies aber auch, wenn weniger Gas verbraucht wird: „Die Summe der Soforthilfe bleibt gleich und deckt dann einen größeren Anteil der Jahresrechnung ab.“

 

Ab dem Jahr 2023 soll dann die Gaspreisbremse gelten. Hier wird der Gaspreis für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. „Das heißt, dass für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem vergangenen Jahr höchstens 12 Cent/kWh bezahlt werden müssen – eine eventuelle Differenz zahlt der Staat an die Energieversorger“, erklärt Steffen Klauke. Lediglich für darüberhinausgehende Mengen muss der komplette Gaspreis des dann aktuellen Tarifs gezahlt werden. Damit möchte die Bundesregierung Anreize zum Gassparen setzen. Die Deckelung der Gaspreise soll bis zum 30. April 2024 gelten. Die konkrete Ausgestaltung der Gaspreisbremse für 2023 erfolgt noch in einem Gesetz, das Ende Dezember 2022 in Kraft treten soll.

 

Und wie sehen die Abschläge für das Jahr 2023 aus? – Das ist eine Frage, die dem HE-Team ebenfalls häufig gestellt wird. Allerdings: Eine Antwort darauf ist noch nicht möglich. Denn Basis für die nötige Berechnung ist der Jahresverbrauch 2022 – der jedoch erst mit der Zählerablesung zum Jahresende ermittelt wird. „Eine vorherige Berechnung ist also nicht möglich“, betont Steffen Klauke. Alle HE-Kundinnen und -Kunden werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung im Januar über ihre Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 informiert.

 

Trotz aller staatlichen Hilfen: „Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein“, stellt HE-Geschäftsführer Christoph Rosenau klar. Angesichts der Entwicklungen am Energiemarkt werden Strom und Wärme wohl auch in den kommenden Jahren nicht für „kleines Geld“ zu haben sein. Christoph Rosenau: „Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen.“

 

Weitere Informationen zu Soforthilfe und Gaspreisbremse finden Interessierte unter www.hochsauerlandenergie.de auch online.

 

Quelle: Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Olsberg
Fotocredit: AdobeStock 298977838

 

 

 

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