Olsberg – Platz für unternehmerische Ideen: Erweiterung des Gewerbegebiets „Hohler Morgen“ vor dem Start
Olsberg. Wer künftig seine unternehmerischen Ideen in die Tat umsetzen möchte, findet in der Stadt Olsberg auch den nötigen Platz dazu: Für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohler Morgen“ zwischen Bigge und Gevelinghausen sollen im Frühjahr 2023 die Erschließungsarbeiten beginnen.
Das erforderliche Bebauungsplanverfahren, das die rechtlichen Voraussetzung zur baulichen Nutzung der Gewerbegrundstücke schaffen soll, und der Grunderwerb im Rahmen eines Umlegungsverfahrens werden in Kürze abgeschlossen. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes kommt die Stadt Olsberg einem bestehenden Bedarf nach neuen Gewerbeflächen nach – schließlich gibt es im Stadtgebiet aktuell keine freien städtischen Gewerbeflächen mehr.
Nun kann die Stadtverwaltung interessierten Gewerbetreibenden quasi „Logenplätze“ für die Verwirklichung ihrer Geschäftsidee bieten: „Bei den neuen Gewerbeflächen handelt es sich um Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Olsberg an die A 46 bzw. an die Umgehungsstraße Olsberg in Richtung Süden“, erläutert Thomas Rösen, stv. Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Zudem verfügt das bestehende Gewerbegebiet schon jetzt über gute Internetanschlüsse, die im nächsten Jahr noch leistungsfähiger werden.
Dennoch: Trotz der neuen Gewerbegrundstücke wird die Stadt Olsberg auch künftig über eine begrenzte Anzahl an freien Gewerbeflächen verfügt. „Deshalb werden wir aus städtischer Sicht darauf achten, welchen Betrieben Flächen zugeteilt werden können – und welche Auswirkungen dies auf die Stadt Olsberg als Wirtschaftsstandort hat“, kündigt Bürgermeister Wolfgang Fischer an.
Deshalb hat der Rat der Stadt Olsberg in seiner jüngsten Sitzung Leitlinien für die Zuteilung der Gewerbegrundstücke beschlossen. So sollen beispielsweise keine Gewerbeflächen an Betriebe mit großem Flächenbedarf vergeben werden, die dann aber nur sehr wenige Arbeitsplätze schaffen. Auch so genannte „nicht störende Betriebe“ – wie etwa Handelsunternehmen – sind in den Leitlinien nicht vorgesehen. „Schließlich sind solche Betriebe planungsrechtlich auch auf unbebauten Grundstücken in Mischgebieten in der bestehenden Bebauung bereits zulässig – zum Beispiel an Ortsdurchfahrten“, erklärt Thomas Rösen. Auch ökologische und Nachhaltigkeitsüberlegungen werden in den Leitlinien – sowie in der künftigen Bauleitplanung generell – eine wichtige Rolle spielen.
Die Stadt Olsberg will parallel zur Erschließung des Gebietes gleichzeitig eine Plateaubildung für die zukünftigen Gewerbegrundstücke vornehmen. Das Ziel: Die Bodenmassen, die bewegt werden müssen, sollen so zu wirtschaftlichen Bedingungen in dem Gebiet verbleiben können. Dafür ist es aber erforderlich, dass sich interessierte Betriebe frühzeitig bei der Stadt Olsberg melden, um ihr Interesse an einem möglichen Grunderwerb anmelden. Als Ansprechpartner steht Thomas Rösenzur Verfügung, weitere Informationen gibt es auch unter www.olsberg.de online.
Quelle: i. A. Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Olsberg