Fahrtüchtigkeit: Vorsicht bei Medikamenten – Wer trotzdem losfährt, riskiert Strafen
Medikamente einnehmen – und sich hinters Steuer setzen? Das ist keine gute Idee. „Wenn das Medikament Symptome verursacht, die die Fahrsicherheit einschränken, muss das Auto stehen bleiben“, erklärt Prof. Dr. Matthias Graw, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität (LMU) München, im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“.
Ausnahmen bei ärztlicher Verordnung
Das Fahrverbot gilt für berauschende Substanzen wie Cannabisarzneien und Schmerzmittel mit Morphin. Es gilt aber nicht, wenn der Arzt diese Mittel begründet gegen eine Krankheit verordnet hat und sie nach Vorschrift eingenommen werden. Das Auto muss auch bei der Einnahme anderer Medikamente stehen bleiben, wenn sie Symptome verursachen, die die Fahrsicherheit einschränken. Oft ist das nur zu Beginn der Behandlung der Fall. Hält die Fahrerin oder der Fahrer sich nicht daran und es passiert etwas, macht sie oder er sich strafbar. Dann droht eine Geldstrafe oder sogar Haft.
Fahreignung beim ADAC prüfen lassen
Ältere Verkehrsteilnehmer sollten ihre Fahreignung ebenfalls überprüfen. Wer darüber nachdenkt, den Führerschein freiwillig abzugeben, kann sich vom Arzt beraten lassen. Zudem bieten der ADAC und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat Tests an. „Auch bei vielen Fahrschulen können Ältere zusammen mit einem Fahrlehrer herausfinden, wie fit sie noch am Steuer sind, was ihnen im Straßenverkehr Probleme bereitet und wie man diese beheben könnte“, sagt Graw. „Als Verkehrsmediziner geht es mir darum, die Fahreignung und damit die Mobilität möglichst lange zu erhalten.“
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Quelle: Julie von Wangenheim, Leitung Unternehmenskommunikation, Katharina Neff-Neudert, PR-Manager
„Apotheken Umschau“ – „Wort & Bild Verlagsgruppe“
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