Lebensgefährlicher Leichtsinn: Ruhrverband stellt Strafanzeige gegen Schleusenspringer

Lebensgefährlicher Leichtsinn: Notwendiger Schritt zum Schutz von Jugendlichen vor riskanten Nachahmungstaten

Vor den extremen Gefahren, die von waghalsigen Sprüngen in unbekannte Gewässer ausgehen, warnt der Ruhrverband zu Beginn jeder Freiluftsaison. Vor allem Jugendliche riskieren bei solchen Sprüngen, etwa von der Delecker und Körbecker Brücke sowie dem Delecker Steinbruch am Möhnesee und dem Vordamm Amecke am Sorpesee, ihr Leben und ihre Gesundheit. Selbst Sprünge von der Kupferdreher Eisenbahn- brücke in den Baldeneysee wurden schon beobachtet – dabei ist das Wasser an dieser Stelle gerade einmal 1,70 Meter tief.

Zusätzlich befeuert wird der gefährliche Trend durch die sozialen Medien, in denen Filme solcher riskanten Manöver häufig viral gehen. Mit einem kürzlich im Netz aufgetauchten Video hat eine Gruppe junger Männer aus Essen den Bogen nun endgültig überspannt. Die Aufnahmen zeigen Sprünge von den Dächern des Fischliftsystems und der Wehrbrücke in die Schleusenkammer am Baldeneysee. Wegen des Um- bzw. Überkletterns von Absperrungen, um in für die Öffentlichkeit gesperrte Bereiche zu gelangen, hat der Ruhrverband gegen die Beteiligten Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Der Betreiber der Videoplattform wurde aufgefordert, das Video wegen des Verstoßes gegen seine Richtlinien zu löschen.

Zur Klarstellung: Es geht dem Ruhrverband nicht darum, das unbefugte Betreten seines Betriebs- geländes zu ahnden. Vielmehr ist dieses konsequente Vorgehen notwendig, um Jugendliche zu schützen, die sich von dem Video zur Nachahmung dieser absolut lebensgefährlichen Aktion angestachelt fühlen könnten.

Prinzipiell birgt jeder Sprung ins Wasser ein gewisses Risiko, weil etwaige Hindernisse unter der Wasseroberfläche nicht zu erkennen sind. Bei den Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands ist diese Gefahr jedoch erheblich größer, denn hier kommt es zu betrieblich bedingten Stauspiegelschwankungen. Daher kann eine Stelle, die gestern vielleicht noch tief genug war, schon heute oder morgen zu flach sein und ein Sprung zu schwersten oder sogar tödlichen Verletzungen führen!

Der Ruhrverband weist daher noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hin, dass das Springen von Brücken oder ähnlichem in seine Gewässer grundsätzlich untersagt ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Wer Hausfriedensbruch begeht und ihn noch dazu wie in diesem Fall im Internet oder anderswo publik macht, muss grundsätzlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

__________________

Quelle: Markus Rüdel, Pressesprecher, Ruhrverband Unternehmenskommunikation
Fotocredit: AdobeStock 589425527 / Brisystem KI

Print Friendly, PDF & Email