17 Prozent der Gemeinde Bestwig als potenzielle Standorte für Windenergie

Der Abstand zur Wohnbebauung soll bei 1.000 Metern bleiben

Bestwig: 17 Prozent des Gemeindegebietes können als potenzielle Standorte für Windenergie in Frage kommen – das ist das Ergebnis nach Auswertung der Stellungnahmen und von Gesetzesänderungen. Michael Ahn, Stadtplaner vom Büro WolterPartner aus Coesfeld, stellte den aktuellen Stand der Flächennutzungsplanänderung in der Ratssitzung vor. Ein zentraler Punkt: Der Abstand zur Wohnbebauung soll bei 1.000 Metern bleiben, auch wenn das Land nunmehr geringere Abstände ermöglicht.

Im Flächennutzungsplan werden Windvorrangflächen festgezurrt – und nur dort werden künftig Windräder gebaut werden dürfen. Somit ist in 83 % des Gemeindegebiets die Errichtung von Windenergieanlagen zukünftig unzulässig. Als nächsten Schritt soll im Oktober die einmonatige öffentliche Auslegung der Planung erfolgen und der abschließende Beschluss spätestens in der Dezember-Ratssitzung getroffen werden.

Bau- und Umweltamtsleiter Jörg Stralka verwies auf den ambitionierten Zeitplan: „Die Planung muss vor dem 1. Februar 2024 bekanntgemacht werden.“ Das sei aufgrund der auf einen Monat verkürzten Genehmigungszeit noch zu schaffen, erklärte Michael Ahn.

Der Rat sprach sich einstimmig für den Planentwurf aus.

 

Quelle: Gemeinde Bestwig

 

Print Friendly, PDF & Email