Treppe als Vor- und Nachteil Gericht musste in Sachen Maisonette entscheiden
Es macht den besonderen Reiz von Maisonettewohnungen aus, dass sie wegen der Verbindung zweier Ebenen gleichsam ein „Haus im Haus“ darstellen. Doch wie ist im Sinne des Mietspiegels die Tatsache einzuschätzen, dass stets eine Verbindungstreppe zu überwinden ist? Eine Zivilkammer wollte jedenfalls der Argumentation eines Vermieters nicht folgen, hier liege ein wohnwertsteigernder Aspekt vor. Im Urteil hieß es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS: „Es handelt sich bei dem Umstand, dass ein Teil der Wohnung (nur) über eine Treppe erreicht werden kann, auch keinesfalls ausschließlich um einen Vorteil, sondern zugleich einen Nachteil, der die Wohnung für einen Teil potenzieller Mieter unattraktiv macht.“
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 195/20)
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Dr. Ivonn Kappel, Referat Presse, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
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