Aufenthaltserlaubnisse für geflüchtete ukrainische Staatsangehörige gelten bis zum 4. März 2025 weiter – Kein Antrag auf Verlängerung nötig

Aufenthaltserlaubnisse für geflüchtete ukrainische Staatsangehörige gelten weiter – Kein Antrag auf Verlängerung nötig

Hochsauerlandkreis: Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland bzw. im Hochsauerlandkreis Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Darauf weist die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises hin.

Wer eine solche Aufenthaltserlaubnis hat, muss keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen und benötigt daher keinen Termin in der HSK-Ausländerbehörde.

Die Regelung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung getroffen. Danach werden alle ab dem 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.

___________________

Quelle: Carolin Fisch, Pressestelle Hochsauerlandkreis, Martin Reuther (V.i.S.d.P.), Meschede
Fotocredit:©AdobeStock 280134979 / Brisystem

Print Friendly, PDF & Email