Orangerie als Wohnung ? Klingt reizvoll dort auch zu wohnen… Gericht untersagte die Nutzung !

Orangerie als Wohnung ? Dafür ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich

Es klingt reizvoll, in einer Orangerie zu wohnen – also in einem meist großzügig gestalteten Gewächshaus mit meist großen Fensterflächen. Wenn dies allerdings baurechtlich nicht genehmigt ist, kann es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu Problemen führen.

Ein Hauseigentümer verfügte über eine behördliche Genehmigung zum Umbau eines Wirtschaftsgebäudes in eine Orangerie. Doch als er dort auch zu dauerhaften Wohnzwecken einzog, untersagte das zuständige Amt diese Art der Nutzung. Durch zwei Gerichtsinstanzen wurde das bestätigt. Die Grenzen des Erlaubten seien hier überschritten, zumal auch bodenrechtliche Belange zu berücksichtigen seien.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 10 B 1171/22)

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Quelle : Dr. Ivonn Kappel, Referat Presse, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Original-Content von : Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Bildunterschrift : Dafür ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich / Es klingt reizvoll, in einer Orangerie zu wohnen …

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Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

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