Zoll überprüfte bundesweit Hotellerie und Gastronomie Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Zoll überprüfte bundesweit Hotellerie und Gastronomie Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Zoll überprüfte bundesweit Hotellerie und Gastronomie Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 08.06.2024 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe vor. Bundesweit waren insgesamt rund 2.400 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion werden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung). Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie, letztere zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

 

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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Quelle: Generalzolldirektion
Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell
Fotocredits: Zoll

 

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